IHK Ulm
Valentin Ulrich und Julian Utz in das Präsidium der IHK Ulm gewählt
Die IHK Ulm hat zwei neue Vizepräsidenten. Die Vollversammlung hat in ihrer Herbstsitzung vom 19. Oktober Valentin Ulrich, Geschäftsführer der Handtmann Holding GmbH & Co. KG aus Biberach, und Julian Utz, Vorstand der Uzin Utz SE aus Ulm, neu in das Präsidium gewählt. Sie folgen auf Gabriele Finkbeiner, Geschäftsführerin der Finkbeiner Immobilien-Verwaltung GmbH aus Ulm, und Johannes Remmele, Geschäftsführender Gesellschafter der ecoform Multifol Verpackungsfolien GmbH & Co. Beteiligungs KG aus Ochsenhausen.
Das Präsidium der IHK Ulm von links: Vizepräsidentin Prof. Dr. Brigitte Zürn, Vizepräsident Christoph Schlegel, Vizepräsident Valentin Ulrich, Präsident Dr. Jan Stefan Roell, Vizepräsidentin Sonja Bayer, Vizepräsident Friedrich Kolesch, Vizepräsident Julian Utz, Vizepräsident Christoph Ulrich
Finkbeiner und Remmele haben über viele Jahre hinweg im ehrenamtlichen Leitungsgremium der IHK mitgewirkt und nun bewusst ihr Amt niedergelegt, um Raum für die nächste Generation zu schaffen. „Wir danken Gabriele Finkbeiner und Johannes Remmele für die jahrelange Bereitschaft, ihre Expertise in die IHK einzubringen. Eine Selbstverwaltung der Wirtschaft ist auf solch ehrenamtliches Engagement aus den Unternehmen angewiesen“, brachte IHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell seinen Dank für die stets vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren zum Ausdruck. „Zugleich freuen wir uns natürlich auch, dass wir mit Valentin Ulrich und Julian Utz eine neue Generation für das Präsidium gewinnen konnten. Beide stehen für das, was unsere Region besonders prägt: Innovative, international erfolgreiche Familienunternehmer mit starker regionaler Verbundenheit“, sagte Roell weiter.
Familienunternehmen: Keine Zusatzbelastung bei Erbschaftsteuer
Thema der Vollversammlungssitzung war auch die Erbschaftssteuer bzw. unter welchen Bedingungen familiengeführte Unternehmen künftig an die nächste Generation übergeben werden können. IHK-Vizepräsidentin Professor Dr. Brigitte Zürn berichtete dabei aus der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes, bei der sie vor Ort war. Die IHK spricht sich dafür aus, die bestehenden Verschonungs-regelungen für Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer beizubehalten und praxisgerecht weiterzuentwickeln. Gerade für familiengeführte kleine und mittlere Unternehmen sind verlässliche Rahmenbedingungen bei der Unternehmensnachfolge entscheidend, um Investitionen, Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland zu sichern. Das geltende Konzept habe sich zudem bewährt. Es knüpft die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen an klare Voraussetzungen wie die Weiterführung des Unternehmens und die Sicherung von Beschäftigung.
Warnung vor der Gefahr ausbleibender Reformen
Ein weiterer Punkt der Sitzung waren die Reformen bei der Renten- und Krankenversicherung sowie das Sondervermögen des Bundes und die damit verbundenen Schulden. In einem Gastvortrag führte Professor Dr. Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim aus, dass dieses Sondervermögen bisher sein Ziel verfehlt habe. So führte der weit überwiegende Teil der Schulden bisher nicht zu zusätzlichen Investitionen, sondern wurde zur Stabilisierung des Kernhaushalts genutzt. Folglich steige die Schulden- und Zinslast ohne verstärkt in die Zukunftsfähigkeit und damit das Wachstumspotenzial des Landes zu investieren. Heinemann plädierte dafür, die eigentlich angedachte Zusätzlichkeit verbindlich abzusichern und im Kernhaushalt bei konsumtiven Ausgaben und Subventionen zu konsolidieren. In diesem Kontext sprach er sich auch dafür aus, die angedachten Sozialreformen bei Rente und Gesundheit ohne Ausnahmen umzusetzen. Ansonsten drohe die Gefahr steigender Bundeszuschüsse, was wiederum zu Lasten dringend erforderlicher Zukunftsausgaben in die Infrastruktur gehe.
IHK-Präsident Roell dankte Heinemann für seine Ausführungen und stellte große Parallelen zur Haltung der IHK-Organisation fest. Zum Thema Sozialreformen merkte er an, dass steigende Sozialversicherungsbeiträge die ohnehin überdurchschnittlichen Arbeitskosten in Deutschland noch einmal erhöhen würden. „Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und verstärkt den Trend zu immer mehr Auslandsinvestitionen“, so Roell.
