US-Zölle
Die USA erheben wieder umfangreiche Schutzzölle.
Am 24. Juli 2026 haben die USA ihre Zollregime für Importe erneut angepasst. Die Zusatzzölle nach Section 122 des US-Handelsgesetzes waren zeitlich befristet und sind abgelaufen. Diese Zölle würden ab dem 24. Juli 2026 vorerst durch die Ergebnisse der US Section 301 Untersuchung zum Thema Zwangsarbeit ersetzt.
Für die EU gilt seit dem 24. Juli 2026 folgendes:
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.
Güter die bereits von Sektorale Zöllen (Section 232, Stahl/Alu, Autos, Halbleiter) betroffen sind, sind von diesen neuen Maßnahmen nicht betroffen. Bestimme Waren aus oder mit Stahl- , Aluminium oder Kupfer unterliegen je nach Warennummer z.B. weiterhin einem Zollsatz von 50 Prozent. Auch für einige andere Warengruppe gelten hohe Importzölle.
Neue Zollvereinbarungen zwischen der EU und den USA sind zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Industriegüter aus den USA können nun zollfrei eingeführt werden. Für zahlreiche weitere US-Waren gelten Handelserleichterungen.
Die Lage kann sich kurzfristig ändern. Im Februar 2026 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass der International Emergency Economic Power Act (IEEPA), den Präsident Trump zur Verhängung von Zöllen genutzt hatte, als Rechtsgrundlage nicht zulässig sei. Dies betrifft nicht die Zölle, die mittels anderer Rechtsinstrumente verhängt wurden, wie z.B. Section 232. Darunter fallen u.a. die Stahl- und Aluminiumzölle.
Weiterführende Informationen und den aktuellen Stand finden Sie im Außenwirtschaftsportal Hessen.
