Das digitale Carnet

NEU: Volldigitales Carnet ab Juni 2026 für ausgewählte Länder

Ab dem 1. Juni 2026 startet die volldigitale Abwicklung zunächst in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Ab diesem Datum werden alle Carnets - unabhängig vom Zielland - von den deutschen Zollstellen digital erfasst und abgewickelt. Während einer kurzen Übergangsphase kann ergänzend ein papiergebundenes Carnet genutzt werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik "Die zweite Stufe: Die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026".

Digitalisierung in zwei Stufen

Mit Einführung der ersten Stufe ist seit Juni 2024 die Online-Antragstellung über www.e-ata.de/wiesbaden das aktuelle Standardverfahren. Auch für volldigitale Carnets ergeben sich keine Änderungen bei der Beantragung. Für Länder, die noch kein volldigitales Verfahren nutzen, werden Carnets weiterhin papiergebunden ausgegeben.
Die zweite Stufe startet am 1. Juni 2026 für Reisen in die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen. Künftig ist beim Zoll kein papiergebundenes Carnet mehr vorzulegen; die Abwicklung erfolgt elektronisch, beispielsweise per QR‑Code. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten eingeführt s4059612ein.

Online-Beantragung – Ihre Vorteile

  • Zeit und Geld sparen: Sie müssen Ihren Antrag nicht mehr persönlich abgeben oder per Post senden. Beantragen Sie Ihr Carnet einfach online – ortsunabhängig und zu jeder Zeit. Somit sparen sie Postwege und Botengänge.
  • Effiziente Abwicklung: Eventuell notwendige Änderungen können vor der Ausstellung schnell und unkompliziert kommuniziert werden. Senden Sie Ihren Carnet-Antrag per Mausklick an die IHK und holen Sie das fertige Carnet wie gewohnt bei uns ab.
  • Medienbrüche überwinden: Warenlisten können mittels CSV-Datei in den elektronischen Carnet-Antrag übernommen werden. Fotos können dem elektronisch gestellten Antrag als PDF-Anhang hinzugefügt werden.
  • Kein eigener Drucker oder Formularkäufe erforderlich: Die IHK druckt Ihr elektronisch beantragtes und ausgestelltes Carnet für Sie aus. Sie benötigen keine Formular-Vordrucke mehr aus dem Fachverlag.

Technische Voraussetzungen

Für die Online-Beantragung benötigen Sie:
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser, von z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari, zu nutzen.)
  • Zugang zur eCarnet-Anwendung

Die Registrierung in der eCarnet-Anwendung – Schritt für Schritt

Bitte befolgen Sie die nachstehend bezeichneten Schritte unter www.e-ata.de/wiesbaden
  1. Registrierung: Geben Sie die notwendigen Daten Ihres Unternehmens ein und benennen Sie einen Administrator (das ist die Person, die Ihr Unternehmen gegenüber der IHK vertritt und weitere Nutzer Ihrer Firma in der Anwendung anlegt und verwaltet). Sie werden zudem aufgefordert einer Nutzervereinbarung zuzustimmen.
  2. Freischaltung und Antragstellung: Nach der Prüfung der eingegeben Daten und der Freischaltung durch die IHK können Sie Ihre Carnets über den Button „neues Carnet ATA“ elektronisch beantragen.
Bitte beachten Sie den zeitlichen Vorlauf

Carnets A.T.A./C.P.D. online beantragen - Schritt für Schritt

  1. Nach Aktivierung Ihres Benutzerkontos können Sie ein Carnet beantragen. Wählen Sie hierzu in der Werkzeugliste den Button "Neues Carnet ATA" oder – ausschließlich für Taiwan (TW) – "Neues Carnet CPD (TW)".
  2. Anschließend erfassen Sie die erforderlichen Angaben. Ein Antrag kann jederzeit erstellt, zwischengespeichert, weiterbearbeitet, Übermittelt oder gelöscht werden.
  3. Die Bewilligung und/oder der Druck erfolgen durch die IHK. Nach Ausstellung erhalten Sie eine Ausstellungsbenachrichtigung; anschließend liegt das Carnet in unserer IHK zur Abholung bereit.
Detaillierte Informationen zum digitalen Antragsprozess finden Sie im Handbuch der IHK für München und Oberbayern. Das Handbuch erklärt alle notwendigen Schritte und hilfreiche Tipps zur elektronischen Antragstellung. Bitte beachten Sie den zeitlichen Vorlauf für die Registrierung und die Prüfung des Antrages.
Bitte beachten Sie, dass ausgestellte Carnets in Papierform vor der Nämlichkeitssicherung von der antragstellenden Person zu unterzeichnen ist. Zu unterschreiben sind ausschließlich das grüne Deckblatt im Feld "J. SIGNATURE OF HOLDER" und – sofern erforderlich – alle grünen Warenlistenzusatzblätter jeweils unten rechts im Feld "SIGNATURE OF HOLDER" sowie eine eventuell hochgeladene Vollmacht zur Verwendung eines Carnet A.T.A./C.P.D.. Nach der Ausstellung durch die IHK dürfen – und können auch bei online beantragten Carnets – keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden.

NEU! Die zweite Stufe: Die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026

Das Carnet‑Verfahren wird schrittweise komplett digitalisiert. Ziel ist der vollständige Verzicht auf das papiergebundene Carnet‑Heft. Künftig erfolgt die Abwicklung elektronisch, beispielsweise über einen QR‑Code.
Zum Start führen zunächst am 1. Juni 2026 die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das digitale Carnet ein. Weitere Länder werden sukzessive folgen. Die Internationale Handelskammer (ICC) verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis Ende 2027 vollständig einzuführen. Ab dem 1. Juni 2026 ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen.

Das volldigitale Carnet – Schritt für Schritt

  1. Download der Carnet App: bei Google Play oder im App Store
    Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung.
  2. Anlegen eines Accounts für App- und Desktop-Version. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch. Beide Anwendungen sind mit der e‑ATA‑Plattform www.e-ata.de verknüpft, über die Sie Ihr Carnet wie gewohnt weiterhin elektronisch bei uns beantragen.
  3. Bei der Ausstellung des Carnets wird im e‑ATA‑System eine eCarnet ID und eCarnet PIN code geniert.
  4. Mit dem Code laden Sie das Carnet in die jeweilige Anwendung (App oder Desktop‑Version).
  5. Dort bereiten Sie die Reise(n) („prepare travel“) vor und erzeugen QR‑Codes für die Nämlichkeitssicherung und die jeweiligen Reiseabschnitte. Die QR-Codes werden von den jeweiligen Zollbehörden elektronisch ausgelesen. Die Zollabwicklung erfolgt vollständig papierlos. Die QR-Codes können mit Vertretern (bspw. Speditionen) und Reisenden geteilt werden.
ACHTUNG: Die Warenliste lässt sich mit Einführung des digitalen Carnets nach der Ausstellung des Carnets durch die IHK nicht mehr ändern. Bei Fehlern (z.B. falsche Seriennummer) oder Änderungsbedarf muss ein neues Carnet beantragt werden.
Während einer Übergangsphase stellen wir Ihnen zusätzlich immer auch ein Papiercarnet aus. Das Carnet muss sowohl in digitaler Form als auch in Papier beim Binnenzollamt eröffnet werden.

Weitere Informationen zum volldigitalen Carnet

Ein DIHK-Merkblatt erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets. Zudem hat die DIHK eine Sonderseite mit einem FAQ und weiteren Informationen zusammengestellt.
Zusätzliche Informationen hat die Internationale Handelskammer (ICC) mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt: ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube
  1. Anlegen eines Accounts für App und Desktop-Version:
    1. Erklärvideo: ATA Carnet: How to create an account
    2. Download der Carnet App:
    3. ATA Carnet – Apps bei Google Play
    4. ATA Carnet‑App – App Store
    5. Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch:
    6. Link zur Desktop-Version
    1. Laden eines Carnets:
    2. Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to download a carnet
    3. Erklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to download a carne
  2. Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel)
    1. Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to prepare a travel
    2. Erklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel
  3. Teilen/Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen) und Reisende:
    1. Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to share a voucher
    2. Erklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to share a voucher

Ihre Vorteile der volldigitalen Carnet-Abwicklung:

  • Alle Daten in der App auf dem Smartphone/Desktop-Version; Reduzierung der mitzuführenden Papiere
  • Schnellere Verfügbarkeit, da kein Abholen oder Zusenden eines Papier-Carnets mehr nötig; einfaches Herunterladen in die mobile Ap
  • Risikominimierung, da Verlust eines Papier-Carnets nicht mehr möglich ist
  • Schnellere Abwicklung an den Grenzzollstellen

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