EU-Mercosur Abkommen
Aktuelle Entwicklungen
Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft.
Der Ratifizierungsprozess ist damit – auch auf EU-Ebene – aber noch nicht abgeschlossen und muss noch weitere Schritte durchlaufen, bevor ein Inkrafttreten des Handelsabkommens möglich ist. Seitens der EU fehlt noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Das EU-Parlament hat jedoch am 21. Januar 2026 beschlossen, das Abkommen vorerst vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen.
Bedeutung für die Regionale Wirtschaft
Mit dem EU–Mercosur-Abkommen soll eine der größten Freihandelszonen weltweit entstehen. Das Abkommen soll Zölle und andere Handelsbarrieren senken oder vollständig abschaffen und damit den Zugang zu einem dynamischen Markt für europäische Unternehmen deutlich erleichtern. Mercosur besteht aktuell aus vier Mitgliedern: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt bildet Mercosur die fünftgrößte Wirtschaftsregion der Welt.
Mit dem Abkommen werden schrittweise rund 90 Prozent aller auf EU-Waren anfallenden Zölle bei der Wareneinfuhr in den Mercosur abgebaut. Die generellen Abbaustufen sind in Anhang 2A on tariff elimination schedule enthalten. Dort ist auch eine Matrix enthalten die für den Großteil der Waren angibt, über welche Zeitraum Zölle schrittweise abgebaut werden. Die Dauer wird durch Buchstaben/Zeichen abgebildet, die sich dann in den Tabellen zu den wechselseitigen Tarifzugeständnissen wiederfinden. Für einige Waren werden Zollkontigente eingeführt.
Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware. Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen. Als Ursprungsnachweis für Exporte nach Mercosur wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen.
Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden zu den Ursprungsregeln (Guidance Document on rules of origin) in englischer Sprache veröffentlicht.
Das Mercosurabkommen kann ab sofort auf Lieferantenerklärungen genannt werden. Für die Ausfertigung von Lieferantenerklärungen ist die offiziell zulässige Abkürzung für die MERCOSUR-Staaten "MERCOSUR". Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls.
Das Abkommen ist im Amtsblatt L 2026/186 vom 27.02.2026 veröffentlicht worden und ist auch in der Präferenzdatenbank des Zolls WuP online eingepflegt.
Über den Abbau von Zollhemmnissen hinaus werden europäischen Unternehmen auch einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den Mercosur-Staaten erhalten. Hinzu kommt ein Abbau einiger technischer Handelshemmnisse.
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen zu den Inhalten des Abkommens, den Chancen für die regionale Wirtschaft sowie zum aktuellen Stand finden Sie hier.
