Schiedsgericht der IHK Wiesbaden
- Was bietet mir das Schiedsgericht der IHK Wiesbaden?
- Wie leite ich ein Verfahren vor dem Schiedsgericht der IHK Wiesbaden ein?
- Wie läuft ein Verfahren vor dem Schiedsgericht ab?
- Wie wird ein Schiedsspruch vollstreckt?
- Wie werden die Schiedsrichter ausgewählt?
- Schiedsgerichtsklausel
- Was kostet das Verfahren vor dem Schiedsgericht?
Was bietet mir das Schiedsgericht der IHK Wiesbaden?
Das Schiedsgericht ist ein Angebot der IHK Wiesbaden für die außergerichtliche Streitentscheidung im Bereich Wirtschaftsrecht.
Die IHK berät sowohl über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts als auch über alternative Konfliktlösungswege. Sie können mit der IHK die Möglichkeiten besprechen, die konkret für Ihr Unternehmen die sinnvollste Lösung bietet - der gerichtlichen Rechtsweg oder eine der verschiedenen Varianten der der außergerichtliche Streitbeilegung.
Die IHK
Die IHK berät sowohl über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts als auch über alternative Konfliktlösungswege. Sie können mit der IHK die Möglichkeiten besprechen, die konkret für Ihr Unternehmen die sinnvollste Lösung bietet - der gerichtlichen Rechtsweg oder eine der verschiedenen Varianten der der außergerichtliche Streitbeilegung.
Die IHK
- bietet eine moderne Schiedsgerichtsordnung für kaufmännische Streitigkeiten an,
- administriert das Schiedsgerichtsverfahren,
- benennt kompetente und neutrale Schiedsrichter,
- stellt eine Musterschiedsgerichtsklausel zur Verfügung und
- stellt auf Wunsch geeignete Räume für Sitzungen zur Verfügung.
Wie leite ich ein Verfahren vor dem Schiedsgericht der IHK Wiesbaden ein?
Grundsätzlich müssen sich die Parteien vertraglich auf die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts verständigen. Dazu haben die Parteien entweder schon zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine entsprechende Schiedsgerichtsklausel im Vertrag vereinbart, oder es wird – auch nachträglich möglich - eine Schiedsgerichtsvereinbarung (oder auch Schiedsabrede genannt) abgeschlossen.
Antrag
Um das Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten, stellt mindestens eine Partei einen Antrag bei der IHK Wiesbaden. Er muss:
Um das Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten, stellt mindestens eine Partei einen Antrag bei der IHK Wiesbaden. Er muss:
- Namen und die Anschrift (am besten mit E-Mail-Adresse und Telefon) der Parteien, und
- der Streitgegenstand und somit den Sachverhalt, welcher der Einleitung des Schiedsgerichtsverfahrens zugrunde liegt (ähnlich wie eine Klageschrift) und
- die Schiedsgerichtsklausel, aus der sich die Zuständigkeit des Schiedsgerichts der IHK Wiesbaden ergibt,
enthalten.
Das Schiedsgericht muss dann gebildet werden, wobei es grundsätzlich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Einzelschiedsrichter das Verfahren leitet und darüber entscheidet. Die Benennung der Richter erfolgt üblicherweise von der IHK.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Schiedsgericht ab?
Nach der Bildung des Schiedsgerichts wird das Verfahren durch die Schiedsrichter oder den Einzelschiedsrichter organisiert und durchgeführt. Ein Schiedsverfahren ähnelt im Ablauf zwar einem „normalen” Gerichtsverfahren: Die Parteien fertigen Schriftsätze, es findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt. Auch können Beweisaufnahmen durchgeführt werden.
Allerdings ist das Schiedsgericht in der Verfahrensgestaltung weitestgehend frei. Dabei wird üblicherweise den wirtschaftlichen Bedürfnissen und den geschäftlich sinnvollen Einigungsmöglichkeiten der Parteien größtmöglicher Raum eingeräumt
Es gibt drei Grundsätze, an die sich das Schiedsgericht immer halten muss:
Es gibt drei Grundsätze, an die sich das Schiedsgericht immer halten muss:
- Das Schiedsgericht muss die Parteien gleich behandeln (Gleichbehandlungsgrundsatz).
- Das Schiedsgericht muss den Parteien ausreichend Gelegenheit geben, sich zu äußern (rechtliches Gehör).
- Das Schiedsgericht muss den Parteien erlauben, zu dem Verfahren ihre Rechtsanwälte mitzubringen. (Es besteht jedoch kein Anwaltszwang!)
Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen hat wie ein Urteil.
Wie wird ein Schiedsspruch vollstreckt?
Der Kläger muss zunächst bei einem staatlichen Gericht beantragen, dass es die Entscheidung des Schiedsgerichts für durchsetzbar erklärt (Vollstreckbarkeitserklärung). Das Gericht überprüft die Entscheidung des Schiedsgerichts nur daraufhin, ob sie einen besonders schweren Fehler aufweist. Eine für vollstreckbar erklärte Entscheidung des Schiedsgerichts können die Parteien dann genauso wie ein entsprechendes Urteil des staatlichen Gerichts durchsetzen lassen.
Im internationalen Bereich sind Schiedssprüche sehr häufig wesentlich leichter zu vollstrecken als deutsche Urteile. (Siehe hierzu auch Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens)
Wie werden die Schiedsrichter ausgewählt?
Grundsätzlich ernennt die IHK Wiesbaden die Schiedsrichter. Wenn die Parteien jedoch etwas anderes vereinbart haben, steht es ihnen frei die Beisitzer zu ernennen. Die IHK Wiesbaden ist als Einzige befugt, den Vorsitzenden zu benennen. Um zu gewährleisten, dass die Interessen der Parteien in wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht berücksichtigt werden, werden nur solche Persönlichkeiten als Schiedsrichter benannt, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen für den individuellen Fall besonders geeignet sind.
Den Parteien können einen Schiedsrichter nur wegen Befangenheit (§§ 41, 42 ZPO) oder wegen ungebührlicher Verzögerung bei der Erfüllung seiner Pflichten ablehnen. Dann bestimmt die IHK Wiesbaden einen neuen Schiedsrichter.
Schiedsgerichtsklausel
Die IHK Wiesbaden schlägt allen Parteien, die auf die Schiedsgerichtsordnung der IHK Wiesbaden in ihren Verträgen Bezug nehmen wollen, folgende Schiedsvereinbarung vor:
"Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag .... (Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.“
Hinsichtlich der Form ist § 1031 Zivilprozessordnung zu beachten. Wichtig: Bei Beteiligung eines Verbrauchers muss die Schiedsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden, die keine weiteren Regelungen enthalten darf (Ausnahme: notarielle Urkunden).
Was kostet das Verfahren vor dem Schiedsgericht?
Grundsätzlich richten sich die Kosten und Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz. Hinzu kommen auch Vergütungen für Gehilfen (zum Beispiel Protokollführer) und Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Eine Ermäßigung der Gebühr tritt ein, wenn ein Vergleich geschlossen wird, bei dem das Schiedsgericht mitwirkt.
