Schiedsgerichtshof der DIHK

Der Schiedsgerichtshof (SGH) ist das Schiedsgericht der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Er ist dabei sowohl eine Alternative zu den Schiedsgerichten der jeweiligen Industrie- und Handelskammern (IHKs) als auch zu den staatlichen Gerichten. Die Entscheidungen ergehen dort schnell, digital und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Verfahren ist flexibler, rein virtuell und meist innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen.

Für wen ist der Schiedsgerichtshof geeignet?

Der SGH ist grundsätzlich für alle Unternehmen geeignet. Voraussetzung ist, dass Sie eine entsprechende Schiedsvereinbarung mit Ihrem Vertragspartner getroffen haben. Aus dieser muss hervorgehen, dass der SGH zuständig ist. Entsprechende Musterklauseln finden Sie hier.
Für folgende Fälle bietet sich ein Verfahren vor dem SGH an:
  • Unternehmen mit Streitigkeiten aus Kauf-, Liefer- oder Werkverträgen im nationalen und internationalen Kontext
  • Mittelständische und Großunternehmen aus der Industrie
  • International agierende Unternehmen sowie Joint Ventures
  • Projekte mit umfangreichen Vertragsstrukturen, z.B. im Anlagenbau, in der Infrastruktur oder der IT
  • Unternehmen mit technisch oder wirtschaftlich anspruchsvollen Fragestellungen
  • Technologie- und innovationsorientierte Unternehmen mit erhöhtem Bedarf an Vertraulichkeit und Schutz von Know-how

Welche Vorteile hat der Schiedsgerichtshof?

1. Virtuelle Verfahren vereinfachen und beschleunigen die Lösung des Konflikts

Über die neue digitale Verfahrensmanagementplattform (VMP) können Unternehmen jeder Größe national wie international ihre B2B‑ und B2C‑Streitigkeiten effizient und kostengünstig lösen. Das Verfahren findet von der Antragstellung bis zum Schiedsspruch auf der Plattform statt. Schiedsrichter und Parteien können jederzeit und weltweit auf die Plattform zugreifen. Verhandelt wird per Video, wodurch die Präsenztermine in der Regel ersetzt werden. Durch eine effizient strukturierte Verfahrensführung kann das Schiedsgericht seine verbindliche Entscheidung meist innerhalb von zwölf Monaten treffen.
Für besonders eilbedürftige Fälle steht zudem ein Fast‑Track‑Verfahren zur Verfügung, das die Dauer auf etwa sechs Monate verkürzt.

2. Flexibilität und Vertraulichkeit

Den Schiedsrichter, die Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), den Schieds- und Verhandlungsort sowie das anwendbare Recht bestimmen die Parteien.
Dadurch, dass Schiedsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, bleiben die Betriebsgeheimnisse der Parteien geschützt.

3. Verfahrensadministration durch lokale IHKs

Die Parteien können frei entscheiden, über welche Geschäftsstelle des SGH ihr Schiedsverfahren betreut wird: Neben der SGH‑Geschäftsstelle bei der DIHK in Berlin steht dafür auch die IHK Wiesbaden als akkreditierte Geschäftsstelle zur Verfügung.
Zudem profitieren die Parteien vom globalen Netzwerk des SGH, das über die IHKs und Außenhandelskammern (AHKs) an mehr als 150 Standorten in 93 Ländern vertreten ist.

4. Unkomplizierte Einleitung des Verfahrens

Das Schiedsverfahren kann einfach und direkt über die Website des Schiedsgerichtshofs über den Link zur VMP gestartet werden. Dort finden Sie zudem ausführliche Informationen zum Verfahrensablauf, Musterschiedsklauseln, den Kostenrechner sowie die Verfahrensordnung – die SGH‑Schiedsregeln.

5. Kalkulierbare Kosten und internationale Vollstreckbarkeit

Durch verbindliche Honorartabellen und eine Begrenzung der Kostenerstattungsansprüche schafft der SGH transparente und gut kalkulierbare Konfliktkosten. Diese lassen sich mit dem Kostenrechner bequem ermitteln.
Zudem sind Schiedssprüche anders als staatliche Gerichtsurteile dank des New Yorker Übereinkommens von 1958 in über 170 Ländern vollstreckbar.

6. Qualitätssicherung durch Justiziare

Das Verfahren kann durch erfahrene Justiziare des SGH sowie der akkreditierten IHK‑ und AHK‑Geschäftsstellen unterstützt werden.
Um die Qualität und die weltweite Vollstreckbarkeit zu gewährleisten, ist der SGH zudem berechtigt, Empfehlungen zur formalen Gestaltung des Schiedsspruchs auszusprechen. Dies geschieht selbstverständlich unter Wahrung der unabhängigen Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts.

7. Qualifizierte Schiedsrichter

Für Streitwerte bis zu 250.000 Euro sieht der SGH üblicherweise einen Einzelschiedsrichter vor; darüber hinaus wird ein Dreierschiedsgericht eingesetzt.
Im beschleunigten Fast‑Track‑Verfahren entscheidet immer ein Einzelschiedsrichter.
Ohne abweichende Parteivereinbarung gilt zudem: Der Einzelschiedsrichter oder der Vorsitzende eines Mehrpersonengremiums muss über ein erfolgreich abgeschlossenes juristisches Studium verfügen.

Schiedsgerichtsklausel

Um ein Verfahren vor dem SGH einleiten zu können, müssen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung treffen. Nehmen Sie dazu am besten in Ihren jeweiligen Verträgen eine Schiedsgerichtsklausel auf. Damit schaffen Sie von Anfang an Klarheit gegenüber Ihrem Vertragspartner. Aber auch eine nachträgliche Vereinbarung ist möglich.
Wir empfehlen Ihnen, folgende Klausel zu wählen:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“
Weitere Möglichkeiten und optionale Regelungen zu Schiedsgerichtsklauseln finden Sie auf der Website des SGH.