Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
Am 19. Dezember hat der Bundesrat den Weg für die Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes freigemacht. Am 22. Dezember wurden die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet, treten damit zum 1. Januar 2026 in Kraft. Wesentliche Aspekte sind die Entfristung der Stromsteuerbegünstigung für produzierende Unternehmen nach § 9b StromStG sowie zahlreiche Klarstellungen und Vereinfachungen in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicher und dezentrale Stromerzeugung.
