Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Europäische Union einheitliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geschaffen. Die Berichterstattung erfolgt anhand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Mit dem Omnibus-I-Paket hat die EU die CSRD umfassend überarbeitet. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wurde deutlich verkleinert, Berichtspflichten wurden verschoben und die ESRS werden derzeit überarbeitet. Die Umsetzung der neuen Vorgaben in deutsches Recht steht noch aus.
Betroffene Unternehmen
Unternehmen, die bisher nach der NFRD berichten, bleiben vorerst nach den bisherigen Vorgaben berichtspflichtig.
Da Deutschland die CSRD noch nicht in nationales Recht überführt hat, gelten die neuen EU‑Regeln erst nach der erwarteten Umsetzung im Jahr 2026 – und nur für Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte erfüllen. Diese müssen dann erstmalig nach Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes nach der CSRD berichten.
Da Deutschland die CSRD noch nicht in nationales Recht überführt hat, gelten die neuen EU‑Regeln erst nach der erwarteten Umsetzung im Jahr 2026 – und nur für Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte erfüllen. Diese müssen dann erstmalig nach Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes nach der CSRD berichten.
Unternehmen, die nicht bereits nach der NFRD berichtspflichtig sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte haben sowie mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz erzielen, starten nach derzeitiger EU-Rechtslage mit dem Berichtsjahr 2027.
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (ursprünglich “Welle 3”) fallen nach den aktuellen Omnibus-Regelungen vollständig aus der Berichtspflicht.
Angaben im Nachhaltigkeitsbericht
Der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts der genannten Unternehmen muss umfangreiche Angaben enthalten, die für die Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie für das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind. Der Nachhaltigkeitsbericht ist nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Die ESRS werden von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte erlassen und sind unmittelbar anwendbar.
Der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts muss extern geprüft werden. Nach aktuellem Stand ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) vorgesehen. Er ist in dem europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat, also dem European Single Electronic Format (ESEF), zu veröffentlichen. Seine Inhalte sind mit sogenannten "tags" besonders zu kennzeichnen. (Quelle: DIHK)
Indirekte Berichtspflichten von KMUs
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird über den Anwenderkreis hinaus Auswirkungen auf weitere Unternehmen haben: Dazu gehören die Geschäftspartner beziehungsweise Zulieferer der berichtspflichtigen Unternehmen. Denn das berichtspflichtige Unternehmen wird zur Erfüllung der eigenen Nachhaltigkeitsberichtspflicht auf Informationen seiner Zulieferer zurückgreifen müssen und diese auffordern, entsprechende Informationen zu liefern. Grund hierfür ist, dass das große Unternehmen bei fehlenden Informationen entlang seiner Lieferkette seine eigenen gesetzlichen Berichtspflichten nicht erfüllen kann. (Quelle: DIHK)
Der Weg zum Nachhaltigkeitsbericht
Für Unternehmen kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen.
In der Praxis wirft das komplexe Zusammenwirken der Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie die Betrachtung firmenindividueller Nachhaltigkeitsaspekte viele Fragen auf.
In der Praxis wirft das komplexe Zusammenwirken der Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sowie die Betrachtung firmenindividueller Nachhaltigkeitsaspekte viele Fragen auf.
Die IHK für München und Oberbayern hat einen praxisorientierten Leitfaden mit Expertise von der Value Balancing Alliance (VBA) und Deloitte entwickelt.
Orientierung zu den entsprechenden Berichtsstandards erhält man u.a.
- beim Deutschen Nachhaltigkeitskodex
- bei der Global Reporting Initiative (GRI), zudem finden Sie hier ein eigenes Resource Center, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen unterstützen soll.
