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Gewerbe- und Grundsteuer

Zu den Realsteuern zählen neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuern A und B. Bei 20 der 196 Gemeinden im Kammerbezirk gab es Erhöhungen. Dagegen haben lediglich 12 Gemeinden Senkungen vorgenommen. Ein jährlicher Aufwärtstrend bei den Realsteuern ist daher weiter auszumachen. Die Änderungen fallen regional unterschiedlich aus. In keinem IHK-Gremium sind die Realsteuern dieses Jahr insgesamt konstant geblieben.

Jede Gemeinde legt die sogenannten Hebesätze für die Gewerbesteuer jährlich selbst fest. Das Gewerbesteuergesetz gibt seit 2004 einen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 Prozentpunkten vor. Je nach Gemeinde weichen die Hebesätze stark voneinander ab. Im Einzelnen wurde bei 18 Gemeinden die Gewerbesteuer erhöht und bei drei Gemeinden gesenkt. Im Vorjahr gab es 20 Erhöhungen und drei Senkungen. Der jährliche Aufwärtstrend bei den Realsteuern bleibt also konstant. Ein aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wünschenswerter rückläufiger Trend kann derzeit nicht ausgemacht werden.

Grundstückseigentümer in ganz Bayern sind im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.01.2023 aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hintergrund ist die Neubewertung der Grundstücke zur Grundsteuererhebung nach der Grundsteuerreform. Die wesentlichen Neuregelungen haben wir für Sie als Überblick zusammengestellt.

Hier finden Sie umfassende Erläuterungen zu Grund- und Gewerbesteuer.