Sach- und Fachkundeprüfung
Bewachungsgewerbe: Prüfung nach § 34 a Gewerbeordnung
- 1. Wer benötigt die Sachkundeprüfung?
- 2. Wer ist von der Prüfung befreit?
- 3. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
- 4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 5. Was kostet die Prüfung?
- 6. Wo findet die Prüfung statt?
- 7. Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
- 8. Wo kann ich mein Prüfungsergebnis online einsehen?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?
- 11. Kann die Prüfung wiederholt werden?
- 12. Was sind die Prüfungssachgebiete?
- 13. Bin ich ausreichend vorbereitet?
- 14. Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
- 15. Was müssen Bewachungs- oder Sicherheitsunternehmen beachten, die eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen möchten?
1. Wer benötigt die Sachkundeprüfung?
Für die direkte Ausübung folgender Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen),
- Schutz vor Ladendieben (z.B. Einzelhandelsdetektive),
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
- Personen in leitender Funktion, wenn sie für die
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz (Flüchtlingsunterkünfte), oder die
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen zuständig sind.
- Darüber hinaus müssen auch Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer) die Sachkundeprüfung nachweisen. (Hinweis: Die 80-stündige Unterrichtung für Gewerbetreibende gibt es seit dem 01.12.2016 nicht mehr.)
Eine Gliederung der einzelnen Tätigkeitsbereiche finden Sie im Merkblatt des DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB).
Sofern Sie sich während der letzten 3 Jahre nicht dauerhaft in Deutschland oder einem anderen EU-Staat aufgehalten haben, kann das Ordnungsamt eine Erlaubnis als Bewachungsunternehmer oder die Tätigkeit als Wachpersonal ablehnen, da die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a GewO nicht vollständig durchgeführt werden kann. Gleiches gilt, wenn der Identitätsnachweis mittels gültiger Ausweispapiere nicht ausreichend erbracht werden kann
Unabhängig davon können Sie schon jetzt an einer Sachkundeprüfung teilnehmen.
2. Wer ist von der Prüfung befreit?
Folgende Prüfungszeugnisse werden als Nachweis der erforderlichen Prüfung anerkannt:
1. Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung
- als geprüfte Werkschutzfachkraft, als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
- als Servicekraft für Schutz und Sicherheit, als Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
- als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit,
- als geprüfter Werkschutzmeister oder als geprüfte Werkschutzmeisterin.
2. Prüfungszeugnis über den erfolgreichen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Dienst im Bereich der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst eines Landes oder des Bundes, für den Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes und für den Feldjägerdienst der Bundeswehr.
3. Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, wenn zusätzlich ein Nachweis über eine Unterrichtung durch eine Industrie- und Handelskammer über die Sachgebiete nach § 7 Nummer 5 bis 7 vorliegt.
Nicht befreit sind Personen, die bis zum 09.03.2018 einen Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in Berlin absolviert haben, da die Abschlussprüfung die Voraussetzungen zur Befreiung nicht erfüllt. Seit dem 10.03.2018 gilt eine neue besondere Rechtsvorschrift, sodass alle Personen, die einen Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft ab dem 10.03.2018 absolviert haben, von dem erneuten Nachweis der Sachkundeprüfung befreit sind.
Befreit sind auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 bis 3 der Gewerbeordnung durchführen.
Arbeitnehmer waren nur dann befugt im Bewachungsgewerbe tätig, wenn sie auch an der seit 1. April 1996 notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder wenn sie bereits am 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig und aufgrund dieser Stichtagsregelung von der bisherigen Unterrichtung befreit waren. Für diesen Fall gilt die Freistellung von der Sachkundeprüfung aber nur dann, wenn am 1. Januar 2003 gleichzeitig eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie gern zu den Befreiungstatbeständen beraten können, dass die endgültige Entscheidung sowie die entsprechende Eintragung ins Bewacherregister jedoch durch das zuständige Gewerbeamt erfolgt.
3. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
Die schriftliche Sachkundeprüfung wird 3-4 mal im Monat PC-gestützt durchgeführt. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten ohne Pause.
| schriftlicher Prüfungsteil | mündlicher Prüfungsteil | Anmeldeschluss | Freischaltung |
| 2026 | |||
| 08.09.* / 09.09. / 10.09. / 11.09.2026 | 22.09. / 23.09. / 24.09.2026 | 26.08.2026 | |
| 12.10. / 13.10. / 14.10. / 15.10.2026 | 27.10. / 28.10. / 29.10.2026 | 29.09.2026 | erfolgt |
| 10.11. / 11.11. / 12.11. / 13.11.2026 | 23.11. / 24.11. / 25.11.2026 | 02.11.2026 | KW41 |
| 07.12.* / 08.12. / 09.12. / 10.12.2026 | 15.12. / 16.12. / 17.12.2026 | 24.11.2026 | KW45 |
| 2027 | |||
| 12.01. / 13.01. / 14.01. / 15.01.2027 | 26.01. / 27.01. / 28.01.2027 | 04.01.2027 | |
| 08.02. / 09.02. / 10.02. / 11.02.2027 | 22.02. / 23.02. / 24.02.2027 | 25.01.2027 | |
| 02.03.** / 03.03.2027** | 15.03. / 16.03. / 17.03.2027 | 16.02.2027 | |
| 13.04. / 14.04. / 15.04. / 16.04.2027 | 27.04. / 28.04. / 29.04.2027 | 05.04.2027 | |
| 11.05. / 12.05. / 13.05. / 14.05.2027 | 24.05. / 25.05. / 26.05.2027 | 27.04.2027 | |
| 09.06. / 10.06. / 11.06.2027 | 22.06. / 23.06. / 24.06.2027 | 26.05.2027 | |
| 01.07. / 02.07. / 05.07. / 06.07.2027 | 19.07. / 20.07. / 21.07.2027 | 17.06.2027 | |
| 10.08. / 11.08. / 12.08. / 13.08.2027 | 23.08. / 24.08. / 25.08.2027 | 27.07.2027 | |
| 14.09. / 15.09. / 16.09. / 17.09.2027 | 28.09. / 29.09. / 30.09.2027 | 31.08.2027 | |
| 11.10. / 12.10. / 13.10. / 14.10.2027 | 27.10. / 28.10. / 29.10.2027 | 27.09.2027 | |
| 09.11. / 10.11. / 11.11. / 12.11.2027 | 22.11. / 23.11. / 24.11.2027 | 26.10.2027 | |
| 01.12.** / 02.12.2027** | 13.12. / 14.12. / 15.12.2027 | 17.11.2027 |
*an diesem Termin findet die PC Prüfung an den Rackow Schulen (Fasanenstr. 81, 10623 Berlin) statt.
** die PC Prüfung findet an einem externen Prüfungsort statt. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis in Ihrer Einladung für die schriftliche Prüfung, wo diese stattfindet.
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme manchmal fehleranfällig sein.
Um eine Überschreibung Ihrer Anmeldedaten zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung im privaten Browsermodus. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB).
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung ist nur als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Firmenaccounts gibt es nicht.
Die Anmeldung ist nur als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Firmenaccounts gibt es nicht.
So melden Sie sich an: Anleitung zur Onlineanmeldung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1137 KB)
- Benutzerkonto anlegen:
Registrieren Sie sich einmalig mit Ihrer persönlichen E-Mail und einem Passwort unter:
Link Benutzerkonto registrieren - Prüfung anmelden:
Nach der Registrierung starten Sie Ihre Anmeldung hier:
Link zur Anmeldung Bewachung
Das sollten Sie noch wissen:
- Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink. Bitte innerhalb von 24 Stunden bestätigen, sonst verfällt die Registrierung.
- Ihre Anmeldungsbestätigung wird von der IHK Berlin geprüft und kommt nach wenigen Tagen per E-Mail. Nur mit dieser Bestätigung ist die Teilnahme möglich. Danach sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet.
- Die Einladung mit Zeit und Ort erhalten Sie per E-Mail rechtzeitig 1 Woche vor dem Termin.
- Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse per Post nach der Prüfung versendet.
- Für Selbstzahler: Nach der E-Payment-Zahlung (Kreditkarte oder Paypal) erhalten Sie den Gebührenbescheid mit der Anmeldebestätigung per Mail
- Bei technischen Problemen: Mail mit Fehlermeldung + Screenshot an bewachung@berlin.ihk.mom
- Login funktioniert nicht? Klicken Sie auf „Passwort vergessen“ und vergeben ein neues Passwort.
Wichtiger Hinweis ! Bitte beachten Sie, die korrekte Prüfungsvariante bei der Anmeldung anzugeben / auszuwählen (Erstprüfung / schriftliche Wiederholungsprüfung oder mündliche Wiederholungsprüfung) anderenfalls wird Ihre Anmeldung abgelehnt. Die im Rahmen der Anmeldung angegebenen Personenstammdaten gelten als Grundlage für die Durchführung der Prüfung und die Ausstellung der Bescheinigung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben daher sorgfältig und melden Sie uns Ihre Änderungen vor Beginn der Prüfung per E-Mail. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens sind Berichtigungen grundsätzlich nicht mehr möglich.
5. Was kostet die Prüfung?
Gebührenordnung|
Prüfung
|
Prüfungsgebühr
|
|
Gesamtprüfung
|
200,00 EUR
|
|
Schriftliche Wiederholung
|
100,00 EUR
|
|
Mündliche Wiederholung
|
100,00 EUR
|
Den Gebührenbescheid erhalten Sie ab sofort am Ende des Prüfungsmonats per Mail. Sollte der Prüfungsteilnehmer nicht Selbstzahler sein, bitten wir den Gebührenbescheid an den Rechnungsempfänger schnellstmöglich weiterzuleiten.
Im Verlauf der Online-Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Bildungsträger) erfolgt ist. Bitte beachten Sie das eine Barzahlung im Service Center der IHK Berlin nicht möglich ist.
6. Wo findet die Prüfung statt?
Die schriftliche Prüfung findet meistens bei uns im Haus (Fasanenstr. 85, 10623 Berlin), nur in seltenen Fällen in den Rackow Schulen (Fasanenstr. 81, 10623 Berlin) statt.
Die mündlichen Prüfungen der IHK Berlin können an verschiedenen Prüfungsorten in Berlin stattfinden. Über den genauen Prüfungsort werden Sie jeweils vorab im Rahmen der Einladung informiert.
7. Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Prüfungssprache ist deutsch und wird am PC durchgeführt.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.
Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Wir behalten uns bei der Identitätsprüfung vor, den gültigen Personalausweis, Reisepass oder andere gültige Personaldokumente auf Echtheit zu überprüfen.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen!
Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc!
Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc!
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen (15 Minuten je Prüfling) Teil. Mündlich können bis zu drei Personen gleichzeitig geprüft werden.
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Dafür muss der Teilnehmer sowohl den schriftlichen als auch den mündliche Prüfungsteil bestehen. Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Bei Nichtbestehen können die einzelnen Prüfungsteile wiederholt werden. Der mündliche Prüfungsteil muss innerhalb von zwei Jahren ab Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils bestanden sein. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Teilnehmer eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
8. Wo kann ich mein Prüfungsergebnis online einsehen?
Direkt im Anschluss an die PC-Prüfung wird das vorläufige Prüfungsergebnis angezeigt. Das endgültige Prüfungsergebnis wird mit dem Versand des Nicht-Besteher-Bescheid verbindlich.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Button “Meine Termine” auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung am Ende der Zeile den Pfeil anklicken
- Bei dem gewünschten Prüfungstermin die “Benotungsdetails” anklicken
Folgender Status der Gesamtprüfung ist möglich:
- Schriftlicher Prüfungsteil "nicht bestanden":
Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen einen Nichtbesteher-Bescheid per Post und wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. - Schriftlicher Prüfungsteil “bestanden”: Der Prüfling erhält per Mail eine Einladung zur mündlichen Prüfung.
- mündlicher Prüfungsteil “nicht bestanden”: Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen einen Nichtbesteher-Bescheid per Post.
- mündlicher Prüfungsteil “bestanden”: Der Prüfling hat über das Bestehen der Prüfung bereits in der mündlichen Prüfung eine Bescheinigung erhalten.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Für alle Prüfungsteilnehmer, die sich von der August Prüfung von 2026 abmelden müssen, gilt dieser Link Online-Portal.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Online-Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
- Prüfungen auswählen
- Abmelde-Button betätigen
Für alle Prüfungen ab September 2026 gilt folgendes:
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Onlineportal vor Beginn der Prüfung ab.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
- Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
- Meine Termine auswählen
- Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Bitte beachten Sie dazu unsere Gebührenregelungen und den Anmeldeschluss im Falle eines Rücktritts. Diese gelten unabhängig vom Grund des Rücktritts, also auch im Krankheitsfall. Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher ohne Bedeutung und nicht erforderlich.
Nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 352 KB) der IHK Berlin:
- Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € fällig.
- Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Ihre Prüfungsgebühr wird abzüglich der hier genannten Rücktrittsgebühr an die Bankverbindung zurückerstattet, von deren Konto wir die Bezahlung erhalten haben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Abschließend weisen wir darauf hin, dass für jeden neuen Prüfungstermin eine erneute Anmeldung über das Online-Portal der IHK erforderlich ist.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter folgender E-Mailadresse: bewachung@berlin.ihk.mom
10. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?
Eine Nichtteilnahme an der Prüfung wegen Krankheit ist kein besonderer Rücktrittsgrund. Wenn Sie vor der Prüfung oder am Prüfungstag krank werden und absehbar ist, dass Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte regulär vor Beginn der Prüfung ab (Abmelden von der Prüfung). Oder schreiben Sie eine Mail. Auch in diesem Fall fällt eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Anmeldegebühr an. Eine Absage muss vor Prüfungsbeginn erfolgen, da anderenfalls die volle Prüfungsgebühr anfällt.
11. Kann die Prüfung wiederholt werden?
Bei Nichtbestehen können die einzelnen Prüfungsteile wiederholt werden. Bitte melden Sie sich dazu in unserem Onlineportal an. Der mündliche Prüfungsteil muss innerhalb von zwei Jahren ab Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils bestanden sein.
12. Was sind die Prüfungssachgebiete?
Die Prüfung umfasst die in § 7 Bewachungsverordnung aufgeführten Sachgebiete. Diese sind noch einmal detailliert im Rahmenstoffplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 534 KB) beschrieben. Es handelt sich um folgende Sachgebiete:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
13. Bin ich ausreichend vorbereitet?
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbstständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden. Eine Vielzahl von Weiterbildungseinrichtungen bieten derartige Vorbereitungskurse in Präsenzform oder als E-Learning-Schulungen an.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u.a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Sachkundeprüfung anzumelden.
Hinweis: Absolvieren Sie die Unterrichtung nach § 34 a GewO und möchten im Anschluss die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO ablegen, so empfehlen wir, die fehlenden Inhalte intensiv anhand des Rahmenstofflehrplanes nachzuarbeiten.
Der schriftliche Prüfungsteil wird am PC durchgeführt. Unter dem Link DIHK Prüfungsvorbereitung online finden Sie eine Demoversion zu einer PC Prüfung. Mit einem Klick auf die Demoprüfung können Sie sich vorab mit dem Prüfungssystem vertraut machen.
14. Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Rechtsgrundlagen Bewachungsgewerbe nach §34a GewO
- Bewachungsverordnung (BewachV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/index.html)
- Bewachungsgewerbe Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 134 KB) (Nr. 2265184)
- Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe Rahmenstoffplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 535 KB) (Nr. 2265188)
- Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? - Abgrenzung einzelner Tätigkeiten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB) (Nr. 3665466)
15. Was müssen Bewachungs- oder Sicherheitsunternehmen beachten, die eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen möchten?
Bewachungsunternehmen (§ 34a GewO) benötigen für bestimmte Tätigkeiten, die den Erwerb, den Besitz und das Führen von Schusswaffen einschließen, eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) nach § 10 Abs. 1 WaffG. Darüber hinaus muss jeder Mitarbeiter, der im Rahmen seines konkreten Auftrages zum Führen einer Schusswaffe verpflichtet ist, im Besitz eines Waffenscheins nach § 10 Abs. 4 WaffG sein.