Informationspflicht nach §45c AufenthG

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Informationsflicht für Arbeitgebende bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland. Unternehmen müssen seitdem auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen. Dabei sind die aktuellen Kontaktdaten der am Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle anzugeben.
Mit der neuen Informationspflicht sollen Beschäftigte besser über ihre Möglichkeiten aufgeklärt werden. Arbeitgebende müssen daher sicherstellen, dass der Hinweis rechtzeitig, vollständig und nachvollziehbar erfolgt. Empfehlenswert ist eine schriftliche Übergabe des Hinweises gemeinsam mit den Unterlagen zum Arbeitsbeginn.
Die Regelung gilt für alle Arbeitgebenden, die Personen aus Drittstaaten anwerben oder einstellen. Sie soll einen fairen und transparenten Einstieg in das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis fördern und zur Fachkräftegewinnung beitragen.

Folgendes ist bei der Informationspflicht zu beachten:

  • Die Beschäftigten müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung informiert werden.
  • Die Information muss in Textform (z. B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen.
  • Der Arbeitgeber muss sich den Empfang des Informationsschreibens nicht bestätigen lassen, allerdings sollte die Zustellung dokumentiert sein.
  • Die Informationspflicht gilt nicht für Drittstaatsangehörige, die bereits ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Diese können zwar das Beratungsangebot nutzen, deren Arbeitgeber sind aber nicht dazu verpflichtet, diese über das Beratungsangebot zu informieren

Folgende Infos müssen enthalten sein:

  • Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“).
  • die Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle.

Informationen zum Beratungsangebot „Faire Integration“

Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden oder in Deutschland arbeiten möchten.
Hier finden Sie die richtige Beratungsstelle von „Faire Integration“ für Ihren Unternehmensstandort: Faire Integration
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt ein Merkblatt für Arbeitgebende sowie ein Informationsblatt für Arbeitnehmer zur Verfügung.

Stand: 15.07.2026