Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IHK Bodensee-Oberschwaben setzt sich dafür ein, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Services zu ermöglichen.
Die digitale Barrierefreiheit wird kontinuierlich weiterentwickelt und bestehende Barrieren schrittweise abgebaut.


Geltungsbereich der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.ihk.mom/bodensee-oberschwaben
Sie gilt für die dort veröffentlichten Inhalte und Funktionen der IHK Bodensee-Oberschwaben.
Darüber hinaus nutzt die IHK Bodensee-Oberschwaben weitere Portale, Anwendungen und externe Plattformen, darunter insbesondere:
  • Veranstaltungs- und Anmeldeplattformen (z. B. Unikam),
  • Karriere- und Bewerbungsportale (z. B. BITE),
  • Kommunikationsplattformen (z. B. BigBlueButton, Microsoft Teams, Kommunikationsportal)
  • sowie Service- und Kundenportale (z. B. meine IHK digital, IHK Akademie Digital, IHK-Bildungsportal #BerufsBildungOnline, CE-Tool, SUITable, Welcome Center).
Teilweise liegen diese Systeme und Anwendungen nicht im direkten Einflussbereich der IHK Bodensee-Oberschwaben. Dies betrifft insbesondere Inhalte und Anwendungen externer Anbieter.
Für diese Inhalte kann die vollständige Barrierefreiheit nicht in allen Fällen gewährleistet werden.

Rechtsgrundlagen

Diese Erklärung wurde erstellt auf Grundlage:

Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erfolgt in Baden-Württemberg durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Der Webauftritt der IHK Bodensee-Oberschwaben wird in Kooperation mit den Mitgliedern des IHK24 e. V. kontinuierlich an die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit angepasst und weiterentwickelt. Identifizierte Defizite werden fortlaufend überprüft und schrittweise behoben.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben überprüft darüber hinaus kontinuierlich die Vereinbarkeit ihrer digitalen Angebote mit den gesetzlichen Anforderungen und priorisiert die schrittweise Verbesserung hinsichtlich der Beseitigung bestehender Barrieren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente
Unsere PDF-Dokumente und Formulare stehen teilweise noch nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere ältere Dokumente, umfangreiche Publikationen, Veranstaltungshinweise, Formulare sowie Inhalte externer Stellen. Teilweise können Einschränkungen in der Strukturierung, Lesereihenfolge oder bei Alternativtexten bestehen.
Falls Sie ein bestimmtes Dokument oder Formular in einer barrierefreien Version benötigen, wenden Sie sich an die unter „Feedback und Kontakt“ genannten Kontaktdaten und geben Sie dabei an, in welcher Form Sie die Datei benötigen.
Videos Unsere eingebetteten Videos verfügen derzeit teilweise noch nicht vollständig über Untertitel, Audiodeskriptionen oder barrierefreie Textalternativen. Insbesondere bei älteren Videoinhalten können audiovisuelle Informationen enthalten sein, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind.
Alternativtexte und Bilder Bei einzelnen Inhalten können Alternativtexte für Bilder und Grafiken teilweise fehlen oder noch nicht ausreichend aussagekräftig sein.
Formulare und interaktive Anwendungen Einzelne Formulare oder interaktive Anwendungen stehen derzeit möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere eingebundene Anwendungen externer Anbieter sowie einzelne ältere technische Funktionalitäten.
Technische und redaktionelle Einschränkungen
Einzelne technische Elemente und Inhalte der Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Dies betrifft teilweise:
  • die semantische Struktur einzelner Inhalte,
  • die Überschriftenhierarchie,
  • die Benennung einzelner Verlinkungen oder eingebundener Elemente,
  • die Tastaturbedienbarkeit einzelner Funktionselemente.
  • sowie vereinzelte Kontrastdarstellungen (z. B. Copyright-Texte).
Technische und redaktionelle Optimierungen erfolgen fortlaufend im Rahmen der Weiterentwicklung der digitalen Angebote sowie in Zusammenarbeit mit dem IHK24-Verbund. Wir bemühen uns um eine schrittweise Behebung der noch vorhandenen Barrieren.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Die IHK Bodensee-Oberschwaben arbeitet kontinuierlich daran, die digitale Barrierefreiheit ihrer Angebote weiterzuentwickeln und bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.

Die technische Weiterentwicklung erfolgt insbesondere:

  • im Rahmen des IHK24-Verbunds,
  • durch kontinuierliche Optimierungen zentraler Systeme,
  • durch Anpassungen an aktuelle Standards der digitalen Barrierefreiheit,
  • durch die Weiterentwicklung des eingesetzten Content-Management-Systems,
  • sowie durch entsprechende Vorgaben bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Anbietern.
Dabei orientiert sich die IHK Bodensee-Oberschwaben insbesondere an den Anforderungen der BITV 2.0, der EN 301 549 sowie der WCAG.
Zur Unterstützung der Qualitätssicherung und Identifikation technischer Barrieren werden ergänzend automatisierte Prüfwerkzeuge wie Eye-Able eingesetzt.

Die fortlaufende Verbesserung der redaktionellen Barrierefreiheit erfolgt insbesondere durch:

  • die Verbesserung von Überschriftenstrukturen,
  • verständliche und aussagekräftige Linkbezeichnungen,
  • die strukturierte Aufbereitung redaktioneller Inhalte und Dokumente,
  • sowie die möglichst barrierefreie Erstellung neuer PDF-Dokumente.

Die digitale Barrierefreiheit ist organisatorisch als fortlaufender Verbesserungsprozess verankert. Hierzu gehören insbesondere:

  • regelmäßige Überprüfungen bestehender Inhalte,
  • technische und redaktionelle Optimierungen,
  • die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche,
  • die Abstimmung mit technischen Dienstleistern,
  • sowie die Zusammenarbeit im IHK24-Verbund.
Unsere Redakteure werden für das Thema digitale Barrierefreiheit sensibilisiert, regelmäßig geschult und bei der Erstellung digitaler Inhalte unterstützt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Sie wurde ursprünglich am 23. September 2020 erstellt und zuletzt am 18.06.2026 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Die Bewertung erfolgte unter anderem anhand:
  • interner Prüfungen,
  • technischer Testwerkzeuge,
  • sowie manueller Stichproben.
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am 18.06.2026.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular zur Barrierefreiheit.
Alternativ können Sie uns auch per E-Mail oder Post kontaktieren:
  • IHK Bodensee-Oberschwaben
    Lindenstraße 2
    88250 Weingarten

    Maren Dreher
    Referentin für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
    E-Mail: barrierefreiheit@weingarten.ihk.mom
    Telefon: 0751 409-230
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die IHK Bodensee-Oberschwaben wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter „Feedback und Kontakt“ dieser Erklärung.
Falls die IHK Bodensee-Oberschwaben nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Oder Sie wenden sich an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und §15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
  • Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 279-3360
    E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Eine Liste der Beauftragten der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mit Kontaktdaten können Sie über die Website des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg aufrufen.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Leichte Sprache / Gebärdensprache

Auf unserer Website finden Sie auch Informationen in Leichter Sprache sowie Hinweise in Gebärdensprache.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben bemüht sich um eine verständliche Sprache. Fachbegriffe oder komplexe Inhalte lassen sich jedoch nicht immer vollständig vermeiden.

Die IHK Bodensee-Oberschwaben versteht digitale Barrierefreiheit als fortlaufenden Verbesserungsprozess. Ziel ist es, digitale Informationen und Services möglichst barrierearm und nutzerfreundlich bereitzustellen und die Zugänglichkeit der digitalen Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln. Haben Sie Hinweise zur Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form?
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular zur Barrierefreiheit.