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News


Handtücher auf einem Waschtisch. © Four888 - stock.adobe.com

Wir veranschaulichen die Entwicklung der Ankünfte, Aufenthaltsdauer, Beherbergungsbetriebe, Schlafgelegenheiten und Übernachtungen seit 2015.

Präsentation von Sportkleidung und -schuhen. © Henry Saint John - stock.adobe.com

Sommerferien in Baden-Württemberg: Der BWIHK präsentiert die neue Studie „Handel, Innenstadt und Tourismus 2025“. Die Untersuchung zeigt großes Potenzial von Übernachtungs- und Tagestourismus für den Einzelhandel.

Bodensee mit Alpenhintergrund © Manuel Schoenfeld - stock.adobe.com

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) hat gemeinsam mit dem Bundesverband der Campingwirtschaft Baden Württemberg (BVCD BW e.V.) eine neue Branchenübersicht zum Camping- und Reisemobiltourismus veröffentlicht.

Das Bild zeigt die Buchstaben f, a, q auf einem Tisch stehend © AdobeStock patpitchaya

Die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste mit deutscher Staatsangehörigkeit wird zum 1. Januar 2025 entfallen. Dies hat der Bundestag im Zuge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Was jetzt zu beachten ist, erläutert der Deutsche Tourismusverband (DTV) in einer Zusammenfassung zum Meldeschein.

Grüne Taste einer Tastatur auf der "Förderung" steht. © IckeT - Fotolia

Der Wirtschaftsfaktor Tourismus trägt in Baden-Württemberg in bedeutendem Maße zu Einkommen, Beschäftigung und regionaler Entwicklung bei. Aus diesem Grund wird der Tourismus von Seiten des Landes im Rahmen der Tourismusförderung unterstützt, um einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Tourismus voranzubringen.

Campingplatz im Grünen mit Wohnmobil, Zelt und Campingstühlen © BARISR BAUR - stock.adobe.com

Baden-Württemberg streicht zahlreiche baurechtliche Vorschriften zum Betreiben von Campingplätzen und erleichtert das Errichten von Wohnmobil-Stellplätzen ohne Infrastruktur. Die neue Campingplatz-Verordnung tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Symbol einer pfandpflichtigen Mehrwegverpackung für Lebensmittel. © fotohansel - stock.adobe.com

Seit 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht: Gastronomiebetriebe müssen Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Die Regelung soll Verpackungsmüll reduzieren und nachhaltigen Konsum fördern. Erfahren Sie, welche Vorgaben gelten und was Betriebe beachten müssen.

Symbolbild für Shopping in einer Innenstadt © Stefan Trautmann

Tettnang zählt zu den 20 Kleinstadtperlen Baden-Württembergs und begeistert mit hoher Lebensqualität, naturnaher Lage und touristischer Vielfalt. Zwischen Bodensee und Allgäu bietet die Stadt beste Voraussetzungen für Gastgewerbe, Freizeitwirtschaft und nachhaltigen Tourismus in der IHK-Region.

Kunden vor einem Foodtruck. © Alessandro Biascioli – stock.adobe.com

Planen Sie die Gründung eines Foodtrucks in der Region Bodensee-Oberschwaben? Dieses IHK-Merkblatt informiert Sie kompakt über Gewerbeanmeldung, Reisegewerbekarte, Hygienevorschriften, Genehmigungen und steuerliche Pflichten – eine verlässliche Orientierung für Ihren erfolgreichen Start in die mobile Gastronomie.