Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers
Das anhaltende Niedrigwasser auf den Bundeswasserstraßen beeinträchtigt zunehmend die Binnenschifffahrt und damit wichtige Lieferketten. Baden-Württemberg reagiert darauf und schafft zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße. Wie Verkehrsministerin Nicole Razavi am 10. August 2026 bekanntgab, erteilt das Land eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot für Lkw.
Die Ausnahme gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Sie ermöglicht es, Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt auf dem Wasserweg transportiert werden könne.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr sowie an Samstagen im genannten Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr. Sie gilt auch für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge, die in direktem Zusammenhang mit einer der vorgenannten Beförderungen stehen.
Zusätzlich soll abweichend von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwV-StVO) zu § 29 Abs. 3 StVO, Rn. 87 hinsichtlich des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- oder Schwertransporte (GST) bis zu einem Gewicht von 44 t auf die Voraussetzung der Unteilbarkeit der Ladung für Transporte, die im Zusammenhang mit dem Niedrigwasser stehen, verzichtet werden.
Verkehrsministerin Nicole Razavi: „Das anhaltende Niedrigwasser stellt die Binnenschifffahrt und damit auch viele Unternehmen in Baden-Württemberg vor erhebliche Herausforderungen. Wo Transporte auf dem Wasserweg nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. Mit der Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot schaffen wir hierfür die notwendigen Spielräume. Damit tragen wir dazu bei, Lieferketten aufrechtzuerhalten und die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft in Baden-Württemberg sicherzustellen.“
Mit der Ausnahmeregelung folgt Baden-Württemberg der Initiative des Bundes. Auch andere Bundesländer haben aufgrund der aktuellen Niedrigwassersituation bereits entsprechende Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und ist zunächst, wie vom Bundesverkehrsministerium erbeten, bis 30. September 2026 befristet.
Quelle: Pressemitteilung des Ministerium Verkehr Baden-Württemberg
