Nr. 1940272

Regelungen im Straßenverkehr

Wenn Sie in der Vergangenheit eine Sach- oder Fachkundeprüfung im Bereich Verkehr erfolgreich abgeschlossen haben oder Ihnen die Fachkunde anerkannt wurde, haben Sie dafür eine entsprechende Bescheinigung erhalten. Falls Ihnen diese abhanden gekommen ist oder Ihr Name sich geändert hat, können Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen.

Seit dem 4. Dezember 2011 benötigen alle Unternehmen, die genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr durchführen, einen internen oder externen Verkehrsleiter. Der interne oder externe Verkehrsleiter muss fachkundig und persönlich zuverlässig sein.

Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) unterscheidet zwischen gewerblichen Güterverkehr und Werkverkehr. Der Werkverkehr ist die Güterbeförderung für eigene Zwecke eines Unternehmens und ist nicht erlaubnispflichtig, jedoch aber meldepflichtig. Ebenso entfällt die Pflicht eine Güterschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Personalengpässe durch Urlaub und Krankheit sind ein ständiges Problem eines jeden Unternehmens und müssen durch Personalreserven oder Aushilfskräfte kompensiert werden. Hierfür einen selbständigen Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug einzusetzen ist nicht ratsam.