Nr. 1940248

Existenzgründung im Güterverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre. Jedoch gilt hier seit dem 21.Mai 2022 die Erlaubnispflicht schon für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Bei der Antragstellung auf eine Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist unter anderem ein Nachweis der fachlichen Eignung notwendig. Dieser wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor der IHK erbracht.

Am 4. Dezember 2011 ist die EU-Berufszugangsverordnung in Kraft getreten. Dadurch hat sich in den nationalen Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr und den Personenverkehr die Anerkennung bestimmter Abschlussprüfungen und Studienabschlüsse als Nachweis der fachlichen Eignung geändert.