EU-Bescheinigung
Die IHK Rhein-Neckar erstellt die EU-Bescheinigungen zentral für alle Antragsteller in Baden-Württemberg.
Was ist die EU-Bescheinigung?
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten einer Person in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Die EU-Bescheinigung nach Artikel 16 bis 19 der Richtlinie 2005/36/EG (früher Artikel 8 der Richtlinie 1999/42) ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der pro Dokument für eine Person die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden. EU-Bescheinigungen werden nur von ausländischen Behörden verlangt, nicht jedoch von Unternehmen.
Wer stellt mir die EU-Bescheinigung aus?
Die EU-Bescheinigung wird von Ihrer zuständigen Berufsvertretung ausgestellt. Für die Branchen Industrie, Dienstleistung und Handel sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. In Baden-Württemberg stellt die IHK Rhein-Neckar diese zentral für alle Antragsteller in Baden-Württemberg aus.
Quelle: IHK Rhein-Neckar
