Ungarn

Der nachstehende Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten arbeits-, sozialversicherungs- und meldepflichtigen Anforderungen für Unternehmen, die Mitarbeitende vorübergehend nach Ungarn entsenden.

Entsendemitteilung

Entsandte Arbeitskräfte müssen vor Beginn der Entsendung über das elektronische Meldeportal der ungarischen Koordinationsstelle für Arbeitnehmerentsendungen gemeldet werden. Für jede Entsendung ist eine gesonderte Meldung erforderlich; Sammel- oder Vorratsmeldungen sind nicht zulässig. Änderungen der gemeldeten Daten sind unverzüglich über das Meldeportal zu aktualisieren.
Im Rahmen der Entsendemeldung sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:
  • Daten des entsendenden Unternehmens,
  • Angaben zum ungarischen Auftraggeber oder Dienstleistungsempfänger,
  • Name und Staatsangehörigkeit der entsandten Beschäftigten,
  • Einsatzort in Ungarn,
  • Art der auszuübenden Tätigkeit,
  • Beginn und voraussichtliche Dauer der Entsendung,
  • gegebenenfalls Angaben zu erforderlichen Genehmigungen oder Qualifikationen.
Die entsprechenden Ansprechpartner der Deutschen Handelskammer für Ungarn stehen bei Fragen unterstützend zur Seite.

Nachweispapiere

Für den Fall einer Überprüfung durch die ungarischen Behörden sollten am Tätigkeitsort zumindest die folgenden Nachweispapiere vorgelegt werden können:
  • Firmendaten des entsendenden Unternehmens
  • Firmendaten des ansässigen Auftraggebers beziehungsweise Dienstleistungsempfängers
  • Personendaten der entsandten Arbeitnehmer sowie deren Beruf
  • Art und voraussichtliche Dauer der Tätigkeit
  • Angaben zum Einsatzort in Ungarn
  • Nachweis über die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge (A1-Bescheinigung) sowie Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise/Stundenzettel sowie Gehaltsabrechnungen

Zulassungsvoraussetzungen und reglementierte Berufe

Wer Dienstleistungen in anderen Ländern der Europäischen Union erbringen will, muss sich – auch wenn es grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union gibt – mit den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort vertraut machen. Die Länderberichte auf der Webseite des Portal 21 helfen hierbei einen ersten Überblick zu erhalten.
Ist die angebotene Dienstleistung einer reglementierten Berufsgruppe in Ungarn zuzuordnen, sollte vor Arbeitsaufnahme die zuständige Behörde im Gastland kontaktiert werden. Diese hat dann zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Befähigungsnachweise erforderlich sind. Informationen über zulassungspflichtige Berufe können ebenfalls online dem Portal 21 entnommen werden.
Bei einem zulassungsfreien Gewerbe kann die Dienstleistung natürlich ohne vorherige anzeige, unter Beachtung der nationalen Meldepflichten (siehe oben), erbracht werden.

Weitere Informationen

Stand: 13. Juli 2026
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