E-Rechnung in der EU: Aktuelle Pflichten, Fristen und Regelungen im Überblick

Die E-Rechnung revolutioniert den Rechnungsverkehr in Europa – von öffentlichen Verwaltungen bis hin zum B2B-Sektor. Durch gesetzliche Vorgaben und digitale Standards wird der Umstieg auf elektronische Rechnungen für Unternehmen immer relevanter. Was gilt heute in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten – und worauf sollten Unternehmen sich einstellen?

Rechtlicher Rahmen

Die Einführung der E-Rechnung in der EU erfolgt derzeit nicht einheitlich, sondern auf zwei Ebenen, die klar voneinander zu unterscheiden sind:
  • den EU-rechtlichen Vorgaben und
  • den nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung ist mehr als eine digital versendete Rechnung. Im rechtlichen Sinne handelt es sich um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine gewöhnliche PDF-Datei, die per E-Mail versendet wird, erfüllt diese Definition grundsätzlich nicht.
Eine zentrale Grundlage bildet die europäische Norm EN 16931. Sie legt ein gemeinsames semantisches Datenmodell für elektronische Rechnungen fest und schafft damit die Voraussetzungen für einen standardisierten Datenaustausch über Länder- und Systemgrenzen hinweg.

Anwendungsbereiche der E-Rechnung

Ob eine E-Rechnung verpflichtend ist, hängt wesentlich davon ab, wer die Rechnung ausstellt und wer sie empfängt.
B2B – Business-to-Business: Rechnungen zwischen Unternehmen. In diesem Bereich führen immer mehr EU-Staaten verpflichtende strukturierte Rechnungen und ergänzende digitale Umsatzsteuermeldungen ein. Die jeweiligen Fristen, Formate und Übermittlungsverfahren sind jedoch nicht einheitlich.
B2C – Business-to-Consumer: Rechnungen von Unternehmen an Privatpersonen. Hier gelten vielfach andere Regeln als im B2B-Bereich. Eine allgemeine EU-weite Pflicht zur strukturierten E-Rechnung für sämtliche Geschäfte mit Endverbrauchern besteht derzeit nicht.
B2G – Business-to-Government: Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet öffentliche Auftraggeber, normkonforme elektronische Rechnungen bei den erfassten öffentlichen Aufträgen empfangen und verarbeiten zu können. Ob auch Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind und welche Übermittlungswege gelten, richtet sich zusätzlich nach den nationalen Regelungen.

Länder-Kurzübersichten

Die nachfolgende Übersicht gibt einen kompakten Überblick über die EU-Mitgliedstaaten, in denen die E-Rechnung im B2B-Bereich bereits verpflichtend ist oder deren Einführung unmittelbar bevorsteht.
Land Anwendungsbereiche Hinweis EU-Kommission
Belgien
B2B: verpflichtend seit 01/2026
B2C: keine allgemeine Pflicht
B2G: verpflichtend
EU Country Fact Sheet Belgium
Frankreich
B2B: verpflichtend seit 09/2026, Einführung gestaffelt nach Unternehmensgröße
B2C: keine allgemeine Pflicht
B2G: verpflichtend
EU Country Fact Sheet France
Griechenland
B2B: verpflichtend seit 02/2026, Einführung gestaffelt nach Unternehmensgröße
B2C: keine allgemeine Pflicht
B2G: verpflichtend
EU Country Fact Sheet Greece
Kroatien
B2B: verpflichtend seit 01/2026, Einführung gestaffelt nach Unternehmensgröße
B2C: keine allgemeine Pflicht
B2G: verpflichtend
EU Country Fact Sheet Croatia
Italien
B2B: verpflichtend
B2C: verpflichtend
B2G: verpflichtend
EU Country Fact-Sheet Italy
Polen
B2B: verpflichtend seit 02/2026, Einführung gestaffelt nach Unternehmensgröße
B2C: keine allgemeine Pflicht
B2G: verpflichtend
EU Country Fact Sheet Poland
Rumänien
B2B: verpflichtend
B2C: verpflichtend
B2G: verpflichtend
EU Country Fact Sheet Romania
Slowakei
B2B: geplant ab 01/2027
B2C: keine allgemeine Pflicht
B2G: verpflichtend
EU Country Fact Sheet Slovak Republic
Slowenien
B2B: geplant ab 01/20278
B2C: keine allgemeine Pflicht
B2G: verpflichtend
EU Country Fact Sheet Slovenia

Weitere Informationen

Stand 20.10.2026: Wir aktualisieren unseren Artikel kontinuierlich für Sie. Aufgrund der schnellen Entwicklungen können wir Ihnen jedoch nicht garantieren, dass die Inhalte immer auf dem neuesten Stand sind.
Quelle: GTAI, EU Kommission