Eintragungsfähigkeit ins Handelsregister
Vorab-Recherche ist zweckmäßig, um eine Ablehnung wegen Verwechslungsgefahr zu vermeiden!
Qualifizierte Vorbereitung
Eintragungsfähigkeit ist nur gegeben, sofern zm Zeitpunkt der Antragstellung keine Verwechslungsgefahr mit bereits existierenden Firmen besteht.
- Über das Gemeinsame Registerportal der Länder finden Sie Ihr zuständiges Handelsregister.
- Das Deutsche Patent- und Markenamt ist die erste Adresse für Fragen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs.
Unser Serviceangebot richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Unternehmensgründer mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Interessenten anderer Regionen bitten wir, sich an Ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.
Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn uns alle nachfolgend benannten Nachweise vorliegen!
