Nr. 1942562

Gewerbeanzeige und -erlaubnis

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, das heißt für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Wer selbständig tätig werden will, muss in vielen Fällen bei der zuständigen Gemeinde ein Gewerbe anzeigen. Wir informieren Existenzgründer, wie sie anzeigen müssen und was das kostet.

In welchen Fällen kann das Gewerbe untersagt werden? Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um eine Gewerbeuntersagung zu vermeiden.