Nr. 5013152

Kartellrecht

Das Fusionskontrollverfahren wurde von der EU-Kommission angepasst. Die Durchführungsverordnung wurde überarbeitet und der Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens wurde erweitert, sodass es mehr eingesetzt werden kann. Die neuen Regelungen gelten ab 1.9.2023.

Die Europäische Kommission hat die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) um fünf Jahre verlängert. Die Kfz-GVO präzisiert, dass die allgemeinen Vorschriften der Kommission für vertikale Beschränkungen, also die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO), auch für Vereinbarungen über den Vertrieb von Neufahrzeugen gelten.

Das Bundeskartellamt hat 2021 neue Leitlinien für die Bußgeldzumessung und für das Kronzeugenprogramm in Kartellverfahren veröffentlicht. Beides ist eine Folge der 10. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)-Novelle, greift aber auch die gerichtliche Praxis auf.