Ehrenurkunden nach Betriebszugehörigkeitsdauer
Auf Wunsch für langjährig im Unternehmen tätige Mitarbeiter erhältlich
Voraussetzungen
Wir stellen Mitgliedsunternehmen für langjährig tätiges Personal (ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, danach alle 5 Jahre) auf Wunsch kostenpflichtige Ehrenurkunden aus. Diese können ausschließlich vom Arbeitgeber beantragt werden, auch das Überreichen erfolgt durch den Arbeitgeber. Bitte beachten Sie:
- Die Betriebszugehörigkeit von Firmenangehörigen
- beginnt mit dem Firmeneintritt (unter Einschluss etwaiger Ausbildungszeiten) und
- soll in der Regel ununterbrochen sein.
- Beim Berechnen der Zugehörigkeit sind Unterbrechungen (beispielsweise berufliche Weiterbildung, Dienstverpflichtungen, Elternzeit, unverschuldete Arbeitslosigkeit/Krankheit, Wehr-/Zivildienst) anzurechnen.
- Geht ein Betrieb gemäß § 613a BGB per Rechtsgeschäft (zum Beispiel durch Verkauf/Betriebsaufspaltung) auf andere Inhaber über, unterbricht das die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter nicht.
- Zu ehrende Personen müssen am Jubiläumstag noch in der antragstellenden Firma tätig sein.
Bestellen Sie Ehrenurkunden 6 Wochen vor dem Jubiläumstermin, um eine rechtzeitige Lieferung zu garantieren. Laden Sie dazu unsere Excel-Tabelle (XLSX-Datei · 36 KB) herunter und speichern Sie diese bei sich.
- Wählen Sie am unteren Bildschirmrand des Excel-Fensters das Datenblatt Kontaktdaten aus, um dort Ihre Angaben zu machen.
- Wechseln Sie anschließend zum Datenblatt Liste.
- Als Berechnungsstichtag kein Datum in der Zukunft eingeben, sonst funktioniert die automatische Berechnung nicht richtig!
- Für jede zu ehrende Person die erforderlichen Angaben in den weiß hinterlegten Zellen der jeweiligen Zeile eingeben. Beachten Sie, dass Jubiläumsurkunden erst erstellt werden können, wenn alle benötigten Daten vollständig und fehlerfrei enthalten sind!
- Das Datenblatt DSGVO-Testat betrifft Sie nur, wenn Mitarbeiternamen in den Medien veröffentlicht werden sollen.
- Nur wenn die zu ehrende Person nachweislich damit einverstanden ist, gibt die ihk.momren Namen und Betriebszugehörigkeitsjahre in monatlichen Pressemitteilungen an regionale Medien weiter. Diese allein entscheiden über eine Veröffentlichung, ein Anspruch darauf besteht nicht.
- In der IHK-Zeitschrift *Wirtschaft zwischen Alb und Bodensee* werden keine Arbeitnehmerjubiläen veröffentlicht.
