Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Region Bodensee-Oberschwaben:
Die im Jahr 2023 von der EU verabschiedete Entgelt-Transparenz-Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein. Sie bringt weitgehende Neuerungen für Unternehmen: Arbeitgeber werden künftig verpflichtet, Gehaltsinformationen offenzulegen, Gehaltsstrukturen nachvollziehbar zu gestalten und auf Auskunftsverlangen von Beschäftigten zu reagieren.
Die Richtlinie ziele darauf ab, den Grundsatz „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ durchzusetzen, Lohndiskriminierung zu beseitigen und die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zu schließen, sagt Alfred Huber, Referent für Wirtschafts- und Arbeitsrecht bei der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK). Die heute in Stellenanzeigen bereits übliche Klarstellung „m/w/d“, die besagt, dass sich das Stellenangebot an alle Geschlechter richtet, werde als gesetzliche Vorgabe etabliert.
„Künftig werden Unternehmen verpflichtet sein, Stellenbewerber in der Stellenanzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt beziehungsweise die Gehaltsspanne für die vorgesehene Stelle zu informieren“, so Huber weiter. Arbeitnehmer erhalten somit das Recht auf Informationen über ihr Gehaltsniveau und über das durchschnittliche Entgeltniveau vergleichbarer Arbeitnehmer – nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Umgekehrt besteht für die Unternehmen aber ein Verbot von Gehaltsfragen. Arbeitgebern ist es untersagt, in Bewerbungsgesprächen nach der Entgeltentwicklung der Stellenbewerber zu fragen.
Die Richtlinie schreibt zudem vor, dass die Bemessung der Vergütung aller Mitarbeitenden anhand transparenter und objektiv nachvollziehbarer Kriterien erfolgen muss. Die Verpflichtung zur transparenten Vergütung zwingt Unternehmen, Gehaltsunterschiede vergleichbarer Mitarbeiter künftig aktiv offenzulegen und ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über einen entsprechenden Auskunftsanspruch zu belehren. Auch die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden erweitert. „Bei einem geschlechtsspezifischen Lohnunterschied von mehr als 5 Prozent, der nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt ist, müssen Unternehmen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretern Maßnahmen ergreifen“, so Huber. Bilanzpflichtige Unternehmen sind darüber hinaus künftig verpflichtet, über ihre Entgeltsituation zu berichten: Unternehmen ab 100 bis 149 Mitarbeitern erstmals zum 7. Juni 2031, Unternehmen mit 150 bis 249 und mehr als 250 Mitarbeitenden erstmals zum 7. Juni 2027.
Noch steht die Umsetzung der Richtlinie durch den nationalen Gesetzgeber aus. „Gleichwohl sind „Unternehmen aller Größen gut beraten, sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten“, so der IHK-Referent.
Online-Informationsveranstaltung am 5. Mai
Aktuelle Informationen, welche Anforderungen die Richtlinie an Arbeitgeber stellt, wie sich die geplanten Regelungen auf bestehende Prozesse auswirken und welche organisatorischen sowie rechtlichen Maßnahmen Unternehmen bereits heute ergreifen können, um für die Umsetzung in nationales Recht gut aufgestellt zu sein, gibt es bei einem Webinar der IHK Bodensee-Oberschwaben am 5. Mai, von 16 bis 17.30 Uhr. Referenten sind die Rechtsanwälte Sina Lischke und Alexander Stöhr, beide Fachanwälte für Arbeitsrecht. Weitere Informationen und Anmeldung unter: Entgelttransparenzrichtlinie - Handlungsbedarf für Arbeitgeber.
Medieninformation Nr. 26/2026
