Infrastruktur-Zukunftsgesetz zeigt erste Wirkung bei der B 31

Zumeldung der IHK Bodensee-Oberschwaben zur Südkurier-Veröffentlichung
Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) begrüßt, dass die Planungen für den Ausbau der B 31 am Bodensee nun weiter vorankommen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz bestehen zugleich neue Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen. Die B 31 zählt zu den Projekten von überragendem öffentlichen Interesse und profitiert damit von den neuen Regelungen.
„Wir haben uns seit längerem für die Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben durch das überragende öffentliche Interesse sowie durch weitere nun im Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen Maßnahmen eingesetzt. Jetzt zeigt sich erstmals konkret in unserer Region, was das bedeuten kann“, sagt Dr. Sönke Voss, Hauptgeschäftsführer der IHK Bodensee-Oberschwaben. „Gerade bei einem für die Bodenseeregion so wichtigen Verkehrsprojekt wie der B 31 kommt es darauf an, dass die neuen Möglichkeiten konsequent genutzt werden. Jede gewonnene Zeit bringt uns dem dringend notwendigen Ausbau ein Stück näher.“
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz sieht unter anderem Vereinfachungen bei bestimmten Verfahrensschritten vor. Welche konkrete Zeitersparnis sich daraus für die B 31 ergibt, wird sich im weiteren Planungsverfahren zeigen.
Medieninformation Nr. 88/2026