Versprochen wurde Bürokratieabbau – die Verpackungsverordnung liefert das Gegenteil

Region Bodensee-Oberschwaben / Weingarten:
Während Berlin und Brüssel Bürokratieabbau versprechen, erleben die Unternehmen erneut das Gegenteil. Die neue EU-Verpackungsverordnung tritt am 12. August in Kraft und sorgt bereits jetzt für massive Verunsicherung in der Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) kritisiert den erheblichen Dokumentationsaufwand und fordert spürbare Nachbesserungen bei der Umsetzung.
Die Auswirkungen der neuen europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) sind in den Unternehmen bereits vor deren Inkrafttreten deutlich spürbar. Allein in den vergangenen Wochen erreichten die IHK Bodensee-Oberschwaben mehr als 150 Anfragen zur neuen Verordnung. Drei Webinare der IHK-Organisation mit rund 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren innerhalb kürzester Zeit ausgebucht. Zusätzlich organisierte die IHK Bodensee-Oberschwaben mehrere vertiefende Gesprächsrunden für Unternehmen, um konkrete Fragen zu klären. Für die IHK ist dieser sehr hohe Beratungsbedarf ein deutliches Warnsignal: Die Verunsicherung in den Betrieben ist groß – und der bürokratische Aufwand beginnt, lange bevor die neuen Regelungen überhaupt gelten.
„Es ist ein fatales Signal, wenn ein Gesetz schon vor seinem Inkrafttreten einen solchen Beratungsbedarf auslöst“, sagt Dr. Sönke Voss, Hauptgeschäftsführer der IHK Bodensee-Oberschwaben. „Viele Unternehmen können sich dadurch seit Wochen viel zu wenig mit neuen Produkten, Innovationen oder Service befassen, sondern stehen vor der Frage, wie sie eine immer komplexere Regulierung überhaupt noch rechtssicher umsetzen können. Genau das verstehen viele Unternehmer nicht mehr, wenn gleichzeitig überall vom Bürokratieabbau gesprochen wird.“
Die IHK stellt dabei eines klar: Nicht die Umweltziele der Verordnung stehen in der Kritik. Die regionale Wirtschaft unterstütze ausdrücklich das Ziel, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den europäischen Binnenmarkt weiter zu harmonisieren. Problematisch sei vielmehr die konkrete Umsetzung.
Denn anders als viele Unternehmen zunächst vermuten, betrifft die neue Verordnung längst nicht nur Verpackungshersteller oder den klassischen Einzelhandel. Nahezu jedes Unternehmen, das Waren verpackt, versendet, importiert oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt, muss prüfen, welche Rolle es nach der Verordnung einnimmt – und welche umfangreichen Pflichten sich daraus ergeben. Dazu zählen unter anderem technische Dokumentationen, Konformitätserklärungen sowie weitreichende Informations- und Nachweispflichten entlang der gesamten Lieferkette.
„Die Verpackungsverordnung steht exemplarisch für ein grundsätzliches Problem“, so Voss. „Jede einzelne Vorschrift mag für sich betrachtet nachvollziehbar erscheinen. In ihrer Summe entsteht jedoch ein Bürokratieaufwand, der die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zunehmend schwächt. Deshalb klaffen politische Ankündigungen und die Realität in den Betrieben immer weiter auseinander.“
Wie praxisfern einzelne Regelungen ausgestaltet sind, zeigen Beispiele aus dem Unternehmensalltag. So muss man oftmals unterscheiden, ob bereits Labels oder Markennamen auf den Kartons aufgedruckt sind, man diese erst noch für den eigenen Kunden selbst aufdruckt oder neutrale Kartons geliefert werden. Im Versand und in der Logistik ist diese Komplexität kaum mehr zu erfassen und sie ist mit einem großen Aufwand verbunden.
Auch der grenzüberschreitende Handel wird erheblich komplexer. Versendet beispielsweise ein mittelständischer Buchhändler aus der Region ein einzelnes Buch an einen Privatkunden in Frankreich, können dort bereits Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung greifen. Für kleine Versandmengen müssen Unternehmen unter Umständen einen Bevollmächtigten im jeweiligen Mitgliedstaat benennen. Aus Sicht der IHK steht dieser Verwaltungsaufwand häufig in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis mehr zum eigentlichen Geschäft.
„Bürokratie entsteht selten durch eine einzige Vorschrift. Sie entsteht dadurch, dass jede neue Regulierung noch einen weiteren Nachweis, noch eine weitere Dokumentation und noch eine weitere Erklärung verlangt. Und dass dann auch noch jeder Regelungsbereich eigene Begrifflichkeiten und Logiken hat, die bei der nächsten Regel wieder völlig anders sein können. Irgendwann ist das Maß voll – und viele Unternehmen haben diesen Punkt längst erreicht“, sagt Voss.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben fordert deshalb spürbare Nachbesserungen bei der Umsetzung der Verordnung. Dazu gehören praktikable Bagatellgrenzen, einfachere Nachweispflichten für kleine und mittlere Unternehmen sowie eine konsequente Prüfung neuer Regelungen bezüglich ihrer tatsächlichen Bürokratiekosten: „Es ist geradezu absurd, wenn die Abschaffung bestimmter Berichts- und Aufbewahrungspflichten als Erfolg gefeiert wird und dann der nächste Bürokratiehammer kommt, der tief in die Geschäftsmodelle und Prozesse von Unternehmen eingreift und dadurch ungleich mehr Aufwand erzeugt, als nur Formulare und Berichte. Gerade gute Umweltpolitik erreicht ihre Ziele mit praktikablen Regeln – nicht mit einem Dickicht aus Dokumentations- und Berichtspflichten. Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit dürfen kein Widerspruch sein“, so Voss.

EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Was ist die PPWR?
Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ersetzt schrittweise die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und europaweit einheitliche Vorgaben für Verpackungen zu schaffen.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Verordnung tritt am 12. August 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten unter anderem neue Anforderungen an die Konformität von Verpackungen, technische Dokumentationen sowie Informations- und Nachweispflichten entlang der Lieferkette. Weitere Vorgaben, beispielsweise zu Rezyklatanteilen oder Kennzeichnungen, folgen stufenweise in den kommenden Jahren.

Wer ist betroffen?
Weit mehr Unternehmen als vielfach angenommen. Betroffen sind grundsätzlich nahezu alle Betriebe, die Waren verpacken, importieren, versenden oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen – vom Industriebetrieb über Groß- und Einzelhandel bis hin zu Onlinehändlern und kleinen Gewerbebetrieben. Das betrifft auch reine Transportverpackungen.

Warum sorgt die Verordnung für so viele Fragen?
Unternehmen müssen zunächst ihre jeweilige Rolle – etwa als Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Händler – bestimmen. Je nach Geschäftsmodell können mehrere Rollen gleichzeitig gelten, die jeweils unterschiedliche Pflichten auslösen. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentations-, Informations- und Nachweispflichten sowie neue Anforderungen an die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette.

Wie stark ist die Verunsicherung in der Region?
Allein in den vergangenen Wochen gingen bei der IHK Bodensee-Oberschwaben mehr als 150 Anfragen zur PPWR ein. Drei Webinare der IHK-Organisation mit insgesamt rund 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren innerhalb kürzester Zeit ausgebucht. Ergänzend bot die IHK Bodensee-Oberschwaben mehrere vertiefende Gesprächsrunden an, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen. Unsicherheit und Beratungsbedarf sind trotzdem weiterhin hoch.
Weiterführende Informationen und Hilfestellungen unter:
Leitfaden zur EU Verpackungsverordnung
Medieninformation Nr. 82/2026