Geprüfter Fachwirt für Marketing

Wer diese berufliche Weiterbildung absolviert, qualifiziert sich für anspruchsvolle Aufgabenstellungen im Marketing.

Schneller Einstieg ins Thema per Video

© IHK Bodensee-Oberschwaben

Perspektiven

Im IHK-Lehrgang Geprüfter Fachwirt für Marketing (m/w/d), auch als Bachelor Professional in Marketing bezeichnet, werden Teilnehmende dafür qualifiziert, als absatzwirtschaftliche Fach- und Führungskraft tätig zu sein.

Lehrgangsinhalte

Der Kurs bereitet auf das Bestehen der bundeseinheitlichen Prüfung vor. Themenfelder:
  • Lern- und Arbeitsmethodik
  • Marketingstrategien entwickeln
  • Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen
  • Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit Zusätzlich:
  • Intensivwoche Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung
  • Vorbereitung auf die mündliche Prüfung inkl. Prüfungssimulation

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeitende mit Berufspraxis im Bereich Marketing, die einen beruflichen Aufstieg anstreben. Die erfolgreich absolvierte Prüfung zum Geprüften Fachwirt bietet eine praxisnahe Alternative zum Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 und damit gleichrangig mit einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c Berufsbildungsgesetzes (BIB) erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Marketingkommunikation oder Kauffrau für Marketingkommunikation, oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.