Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Wer diese berufliche Weiterbildung absolviert, qualifiziert sich für anspruchsvolle kaufmännische Tätigkeiten in Kliniken, Pflegeheimen und Trägerverbänden.
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Perspektiven
Im Gesundheitswesen erfolgreich sein kann nur noch, wer ein Verständnis für ökonomische Zusammenhänge besitzt und deren Gesetze auch praktisch beherrscht. Die rein fachliche Erstausbildung verlangt daher eine Ergänzung durch betriebswirtschaftliche Kompetenz. Wer einen Nachholbedarf an ökonomisch-juristischem Fachwissen, Führungskompetenz und Management-/Marketingtechniken erkennt, wird in der kompakten Fachwirteausbildung intensiv qualifiziert. Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen füllen sowohl Leitungspositionen mit Budget- und Personalverantwortung im Management von Kliniken und Pflegeheimen aus sowie von deren Trägerverbänden (von Einrichtungen der Kinderbetreuung bis hin zu Rettungsdiensten). Viele finden auch den Weg zur Selbstständigkeit in einem privatwirtschaftlichen Betrieb.
Lehrgangsinhalte
Die Prüfungsordnung nennt 6 Handlungsbereiche:
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen,
- Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext,
- Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen,
- Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen,
- Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhänge sowie Entwickeln und Umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten,
- Gestalten und Optimieren von Prozessen,
- Anwenden von Organisationstechniken,
- Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen,
- Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken,
- Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren,
- Weiterentwicklung eines Risikomanagements,
- Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements.
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Ermitteln von Schnittstellen, Planen, Organisieren, Gestalten und Pflegen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen,
- Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit,
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen.
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten,
- Erläutern von Finanzierungssystemen im Gesundheits- und Sozialwesen,
- Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung,
- Einsatz von Controlling-Instrumenten,
- Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen,
- Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten.
Führen und Entwickeln von Personal
- Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal,
- Durchführen von Personalmaßnahmen,
- Planen und Durchführen der Ausbildung,
- Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern, Auszubildenden und Teams unter Beachtung von Personalzufriedenheit,
- Beurteilen von Personalentwicklungspotenzialen sowie Festlegen und Evaluieren von Personalentwicklungszielen,
- Anwenden des Konfliktmanagements.
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Durchführen von Marktanalysen,
- Formulieren von Marketingzielen,
- Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten,
- Einführen und Umsetzen von Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Non-Profit-Leistungsbereichen,
- Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings,
- Durchführen von Maßnahmen im Gesundheits-Marketing.
Zielgruppe
Zur Prüfung ist gemäß § 2 der Prüfungsordnung zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen
Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und
eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Weitere Informationen und Anmeldung unter Seminare und Lehrgänge.
