Europäische Sozialfonds (ESF Plus): Fachkursförderung

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© IHK Bodensee-Oberschwaben

Was ist die ESF-Fachkursförderung?

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Demografischer Wandel, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz (KI) sowie die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft erhöhen kontinuierlich Qualifikationsanforderungen. Berufliche Weiterbildung leistet einen wichtigen Beitrag, um
  • Herausforderungen des Arbeitsmarktes erfolgreich zu begegnen und
  • Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Mit der ESF Plus-Fachkursförderung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen (m/w/d). Ziel ist es, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmensgründer dabei zu unterstützen, kontinuierlich berufliche Kompetenzen weiterzuentwickeln. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Fachkursförderung. Ihre Beschäftigten haben häufig weniger Zugang zu betriebsinternen Weiterbildungsangeboten und können durch die Förderung leichter an beruflichen Anpassungsqualifizierungen teilnehmen.

Wer kann gefördert werden?

Sofern sich der Wohnsitz der teilnehmenden Person oder der Sitz des Unternehmens in Baden-Württemberg befindet, ist folgender Personenkreis förderfähig:
  • Beschäftigte von Unternehmen,
  • Selbstständige einschließlich Freiberufler,
  • Existenzgründer und Gründungsinteressierte sowie
  • berufliche Wiedereinsteiger.
Nicht förderfähig sind
  • Beschäftigte des Bundes, der Länder, Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden,
  • Beschäftigte von Unternehmen oder Einrichtungen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden,
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Gefördert wird unabhängig davon, ob eine Anmeldung durch Teilnehmende selbst oder einen Arbeitgeber erfolgt. Sogar eine mehrfache Teilnahme an geförderten Weiterbildungsmaßnahmen ist grundsätzlich möglich.

Wie wird gefördert?

In Baden-Württemberg werden zahlreiche Lehrgänge und Seminare der beruflichen Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Auch für ausgewählte Weiterbildungsangebote der IHK Bodensee-Oberschwaben können Fördermittel aus diesem Programm genutzt werden.
Für Kursstarts ab 1. September 2026 beträgt der Fördersatz grundsätzlich 45 Prozent der förderfähigen Teilnahmeentgelte und wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen direkt beim Preis der Maßnahme berücksichtigt.

Wie erhält man die ESF-Fachkursförderung?

Nicht alle Weiterbildungsangebote sind förderfähig. Förderfähige Seminare und Lehrgänge sind im Weiterbildungsangebot der IHK entsprechend als „ESF Plus-Fachkursförderung“ gekennzeichnet.
  • Gefördert werden Maßnahmen mit einem Umfang von mindestens 8 und höchstens 160 Unterrichtseinheiten.
  • Vor Beginn der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden die erforderlichen Förderunterlagen, insbesondere
    • den Fragebogen für Teilnehmende sowie
    • die Zielgruppenabfrage zum Förderprogramm Fachkurse.
  • Für die Gewährung der Förderung müssen die Unterlagen vollständig ausgefüllt und fristgerecht an die IHK zurückgesendet werden.

Wie lange läuft das Förderprogramm?

Jedes Jahr beantragt die IHK Bodensee-Oberschwaben Fördermittel aus dem Programm ESF Plus-Fachkursförderung beim Land Baden-Württemberg.
  • Die Finanzierung erfolgt durch Mittel
    • der Europäischen Union (EU) und
    • des Landes Baden-Württemberg.
  • Die Förderung steht vorbehaltlich
    • der jeweiligen Bewilligung und
    • der verfügbaren Fördermittel zur Verfügung.