Entwaldungsverordnung: Vereinfachungen beschlossen
Im Juni 2023 trat die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) in Kraft. Sie soll Entwaldung und Waldschädigung entgegenwirken. Nach mehreren Verschiebungen beginnt die Anwendung der Regelungen am 30. Dezember 2026.
Die EU-Kommission hat am 13. Juli 2026 mit zwei Rechtsakten weitere Vereinfachungen der EUDR beschlossen.
Delegierter Rechtsakt
Delegierter Rechtsakt C/2026/4920 mit einer aktualisierten Liste der betroffenen Produkte:
- folgende Produkte aus dem Anwendungsbereich herausgenommen:
- Rinderhäute, -felle und Rindsleder
- runderneuerte Reifen
- Sojabohnen zur Aussaat
- bestimmte Artikel aus vulkanisiertem Kautschuk
- Förder- und Antriebsriemen,
- Flugzeug- und Kraftfahrzeugsitze
- Proben sowie ausschließlich für Analysen und Untersuchungen verwendete Produkte
- Gezielte Ausnahmen gibt es zudem für spezifische Produktkategorien.
- ab 30. Dezember 2027 werden zudem folgende Produkte neu in die Verordnung aufgenommen:
- löslicher Kaffee
- bestimmte Palmölderivate
- gefrorene Rinderzungen
Durchführungsrechtsakt
Durchführungsrechtsakt (EU) 2026/1565 mit technischen Regelungen zur Abgabe der Sorgfaltserklärungen.
Detaillierte Informationen zu betroffenen Produkten und Sorgfaltspflichten für Unternehmen finden Sie in den Informationen zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten.