Entwaldungsverordnung: Vereinfachungen beschlossen

Im Juni 2023 trat die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) in Kraft. Sie soll Entwaldung und Waldschädigung entgegenwirken. Nach mehreren Verschiebungen beginnt die Anwendung der Regelungen am 30. Dezember 2026.
Die EU-Kommission hat am 13. Juli 2026 mit zwei Rechtsakten weitere Vereinfachungen der EUDR beschlossen.
Delegierter Rechtsakt
Delegierter Rechtsakt C/2026/4920 mit einer aktualisierten Liste der betroffenen Produkte:
  • folgende Produkte aus dem Anwendungsbereich herausgenommen:
    • Rinderhäute, -felle und Rindsleder
    • runderneuerte Reifen
    • Sojabohnen zur Aussaat
    • bestimmte Artikel aus vulkanisiertem Kautschuk
    • Förder- und Antriebsriemen,
    • Flugzeug- und Kraftfahrzeugsitze
    • Proben sowie ausschließlich für Analysen und Untersuchungen verwendete Produkte
    • Gezielte Ausnahmen gibt es zudem für spezifische Produktkategorien.
  • ab 30. Dezember 2027 werden zudem folgende Produkte neu in die Verordnung aufgenommen:
    • löslicher Kaffee
    • bestimmte Palmölderivate
    • gefrorene Rinderzungen
Durchführungsrechtsakt
Durchführungsrechtsakt (EU) 2026/1565 mit technischen Regelungen zur Abgabe der Sorgfaltserklärungen.
Detaillierte Informationen zu betroffenen Produkten und Sorgfaltspflichten für Unternehmen finden Sie in den Informationen zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten.