Rechnungslegung

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen warnt vor gefälschten E-Mails, die derzeit im Namen der Finanzverwaltung versendet werden. Insbesondere Unternehmen sollten verdächtige Nachrichten mit HTML-Anhang nicht öffnen und keine enthaltenen Links anklicken.

In Zeiten zunehmender Cyberkriminalität stellt die Sicherheit elektronischer Kommunikation eine zentrale Herausforderung für Unternehmen dar. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein erhöht die Anforderungen an den Schutz geschäftlicher E-Mails, insbesondere bei sensiblen Finanztransaktionen.

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das reguläre Geschäftsjahr 2023 ab.

Am 10.10.2024 wurde die Änderung der Unternehmensregisterverordnung veröffentlicht, die am 11.10.2024 in Kraft getreten ist.

Mit dem Jahreswechsel stehen Änderungen des Offenlegungsmediums an. Um die Meldepflicht auf der neuen Plattform erfüllen zu können, muss im Vorfeld einmalig ein Identifikationsverfahren durchgeführt werden.

Seit 1. Januar 2015 gelten für die Buchführung und Archivierung die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.