Nr. 5129322
International

Lieferketten-Compliance

Eine große Bandbreite an Initiativen, multilateralen Abkommen und nationalen Gesetzen, wie etwa das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) prägen Nachhaltigkeitsanforderungen im Lieferkettenmanagement. Zudem bedeutet die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) für immer mehr Unternehmen weitere Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Mit den nachfolgenden Informationen, regelmäßigen Netzwerktreffen und praxisnahen (Online-)veranstaltungen halten wir Sie gern auf dem Laufenden und unterstützen Sie beim nachhaltigen Lieferkettenmanagement.
Lieferketten-Compliance

Die europäische Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten (CSDDD) wird durch das sogenannte Omnibus-I-Paket reformiert. Für die betroffenen Unternehmen greifen die neuen CSDDD-Pflichten ab dem 26.07.2029.

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Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464 (CSRD) haben große Unternehmen über die Berücksichtigung und den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen zu berichten.

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Hier stehen Informationen über die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) bereit.

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Die Europäische Union hat die ab dem 14. Dezember 2027 geltende EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten („Forced Labour Regulation“, FLR) angenommen. Hierüber informiert die IHK Düsseldorf hier und bei einem Webinar am 22.09.2026.

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Die IHK Düsseldorf stellt hier gebündelt die Ergebnisse ihrer bisherigen Umfragen und Studien zum LkSG und der EUDR bereit.

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Mit regelmäßigen (Online-)Veranstaltungen und Netzwerktreffen möchte die IHK Düsseldorf Unternehmen praxisnah und kompetent informieren.

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