Newsletter-Ausgabe November 2026
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Handelspolitik, EU-Recht
Hier erwarten Sie wichtige Neuigkeiten und aktuelle Informationen rund um die Themen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, internationale Handelspolitik, EU-Recht.
- 22. EU-Sanktionspaket – Fast 1.600 neue Listungen
- Die Reform des Unionszollkodex
- EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Güterliste
- EU-Freihandelsabkommen: Aktuelle Entwicklungen
- EU-Antidumping-Maßnahmen
- EU-Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von kornorientiertem Elektrostahl
- Exportkontrolle: Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
- ATLAS-ZELOS: Verpflichtende Nutzung in der Einfuhr ab dem 1. Februar 2028
- ATLAS-Ausfuhr: Rumänien und Spanien stellen zentrale Zollabwicklung (CCE) bereit
- Kombinierte Nomenklatur: Entwicklungen
- Einfuhr von E-Commerce-Sendungen: Abfertigungspauschale zum 1. November 2026
- Einführung des eCarnets für Moldau und die VAE
- Armenien: EU erleichtert Einfuhren
- Indien: Verschiedene Antidumpingverfahren für Produkte aus der EU
- Ukraine verschärft Importkontrollen für ausgewählte Produkte
- USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus – Fristverlängerung für Postsendungen
- USA überprüfen Antidumpingzölle auf Thermopapier u. a. aus Deutschland
- Zoll- und (EU-)Rechts-Veranstaltungen
22. EU-Sanktionspaket – Fast 1.600 neue Listungen
Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Oktober 2026 zusätzliche Sanktionen gegen 1.569 Personen und Unternehmen aus dem russischen militärisch-industriellen Komplex beschlossen.
Betroffen sind 826 russische Unternehmen sowie 743 Personen, die diese Unternehmen als Geschäftsführer beziehungsweise Unternehmensleiter führen. Nach Angaben der Europäischen Kommission handelt es sich um die bislang umfangreichste einzelne Erweiterung der EU-Sanktionslisten. Mit diesem Beschluss erhöhte sich die Zahl der Einträge im Rahmen der Sanktionsregelung zum Schutz der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine auf rund 4.600.
Mehr Informationen stehen auf folgenden Webseiten bereit:
- EU weitet Sanktionen gegenüber Russland aus (IHK Düsseldorf)
- Mitteilung der Europäischen Kommission vom 12. Oktober 2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/2281
Die Reform des Unionszollkodex
Die EU hat die Reform des Unionszollkodex beschlossen. Die Verordnung (EU) 2026/2108 wurde am 19. September 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am folgenden Tag formell in Kraft getreten. Die neuen Regelungen werden schrittweise angewendet. Für Unternehmen stehen vor allem eine gemeinsame EU-Zolldatenplattform, veränderte Verantwortlichkeiten und neue Vereinfachungen im Mittelpunkt.
Ausführliche Informationen stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit:
EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Güterliste
Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund kündigt die Europäische Kommission eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 an. Nach Abschluss aller Formalitäten wird die Delegierte Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Sie soll voraussichtlich Ende November 2026 in Kraft treten. Die Pressemitteilung der Generaldirektion Handel enthält eine Übersicht über die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Liste.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
EU-Freihandelsabkommen: Aktuelle Entwicklungen
- EU-Indien-Abkommen: Kommission veröffentlicht „Tariff Schedules“
Indien gewährt der EU im Rahmen des Abkommens umfangreichere Zollsenkungen als anderen Handelspartnern. Die Europäische Kommission hat nun die Vertragstexte einschließlich der Tariff Schedules (Zollabbaupläne) veröffentlicht. Diese enthalten die konkreten Zeitpläne für die Reduzierung und Abschaffung von Zöllen auf zahlreiche Warenkategorien nach Inkrafttreten des Abkommens. Einzelheiten stehen bereit: Text of the agreements und EU Goods Schedule Part1.
- EU-Philippinen Freihandelsabkommen
Am 22. September 2026 erfolgte der Verhandlungsdurchbruch zu einen EU-Handelsabkommen mit den Philippinen. Über 94 Prozent der Zolltariflinien sollen liberalisiert werden, der philippinische öffentliche Beschaffungsmarkt wird zum ersten Mal überhaupt für ausländische Bieter geöffnet. Zudem ist der Schutz von geographischen Angaben der EU in den Philippinen vorgesehen. In naher Zukunft finden nun die letzten Detailverhandlungen statt. Mehr Informationen/Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1929
- EU-China: Handelsvereinbarung
Am 9. Oktober 2026 haben die EU und China vereinbart, die Exporte chinesischer Hybridautos in die EU zu begrenzen. Zudem sollen chinesische Importzölle in Höhe von 225 Millionen Euro pro Jahr für EU-Exporte wie Etwa Autoteile, Schuhe und Olivenöl abgebaut werden. Schließlich wurde vereinbart, die chinesischen Exportkontrollen für seltene Erden und Permanentmagneten zu erleichtern. Mehr Informationen/Quelle: Commissioner Šefčovič at the second meeting of the EU-China Trade and Investment Consultations
- Ratifizierung Mercosur-Abkommen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschaftsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorgelegt. Zum Gesetzentwurf gelangen Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/082/2108240.pdf
EU-Antidumping-Maßnahmen
- Erbsenprotein aus China
Die EU-Kommission hat am 25.09.2026 Antidumpingzölle auf Einfuhren von Erbsenprotein aus der Volksrepublik China in die EU verhängt. Die festgesetzten endgültigen Antidumpingzölle liegen zwischen 40,5 Prozent und 67,1 Prozent und gelten für fünf Jahre. Einzelheiten stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/2101/oj
- Furfurylalkohol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Gegenstand der Untersuchung ist Furfurylalkohol (C4H3O-CH2OH). Die Ware wird in die CAS-Nummer 98-00-0 eingereiht. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2932 13 00 (TARIC-Code 2932 13 00 30). Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antidumping - Furfurylalkohol mit Ursprung in China
- Walzdraht mit Ursprung in China
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1805 verlängert wurde. Im Januar 2026 gab die EU-Kommission das Außerkrafttreten zum 14. Oktober 2026 bekannt. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antidumping – Walzdraht mit Ursprung in China
- Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/1784 eingeführt wurde. Im Januar 2026 gab die EU-Kommission das Außerkrafttreten zum 12. Oktober 2026 bekannt. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit: Antidumping - Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China
- Flacherzeugnisse mit Ursprung in Indien/Indonesien
Die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien unterliegen sowohl Antisubventions- als auch Antidumpingmaßnahmen, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2022/433 sowie 2021/2012 eingeführt wurden. Für beide Maßnahmen führt die EU-Kommission eine Auslaufüberprüfung durch und prüft damit, ob die Maßnahmen um weitere fünf Jahre verlängert werden sollen. Gleichzeitig leitet sie eine Interimsüberprüfung ein. Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit. Antidumping - Flacherzeugnisse mit Ursprung in Indien/Indonesien
EU-Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von kornorientiertem Elektrostahl
Die Europäische Kommission hat vorläufige Schutzmaßnahmen für Einfuhren von kornorientierten Elektrostahlprodukten in Form von Zollkontingenten in Verbindung mit Preisgrenzen verhängt. Zu den Maßnahmen gelangen Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202602133.
Exportkontrolle: Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Viele Industrieunternehmen erschließen derzeit neue Geschäftsfelder und prüfen dabei insbesondere den Einstieg in den Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Damit rücken exportkontrollrechtliche Anforderungen in den Fokus. Unternehmen, die erstmals Produkte, Komponenten, Software, Technologie oder Dienstleistungen mit militärischem Bezug anbieten, sollten sich daher frühzeitig mit den einschlägigen Vorgaben befassen.
Informationen bietet unser Webartikel: Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie: Exportkontrolle im Blick
ATLAS-ZELOS: Verpflichtende Nutzung in der Einfuhr ab dem 1. Februar 2028
ZELOS ermöglicht die medienbruchfreie elektronische Übermittlung von Unterlagen, wie beispielsweise Rechnungen, Lizenzen oder Ursprungszeugnissen an ATLAS, und trägt damit zu einer effizienten und zukunftsorientierten Abwicklung von Zollverfahren bei.
Wie der Zoll in seiner Teilnehmerinfo 1003/2026 mitteilt, wird die Nutzung des ATLAS-Teilverfahrens ZELOS im Rahmen der Weiterentwicklung der Digitalisierung der Zollabfertigung für die Übermittlung abfertigungsbegleitender Unterlagen in der Einfuhr ab dem 1. Februar 2028 Pflicht. Der ursprünglich geplante Einführungszeitpunkt wurde aufgrund strategischer Entscheidungen vom 1. Juli 2027 auf den 1. Februar 2028 verschoben.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Zollverwaltung bereit:
ATLAS-Ausfuhr: Rumänien und Spanien stellen zentrale Zollabwicklung (CCE) bereit
Der Zoll hat in seiner Atlas-Info 1009/2026 bekannt gegeben, dass Rumänien seit 1.10.2026 die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) bereitstellt. In seiner Atlas-Info 1016/2026 hat der Zoll bekannt gegeben, dass Spanien seit dem 21.10.2026 die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) bereitstellt.
Der beteiligte beziehungsweise bewilligende Mitgliedstaat Rumänien beziehungsweise Spanien erfüllt zu dem oben genannten Datum die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und kann somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen. Zusätzlicher Hinweis: Die Mitgliedstaaten Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg, Slowakei, Kroatien, Irland nehmen ebenfalls bereits am elektronischen CCE Nachrichtenaustausch mit Deutschland teil.
Kombinierte Nomenklatur: Entwicklungen
Erläuterungsänderungen
Änderungen von Erläuterungen für Dekorationsleuchten und Arzneien
Die Erläuterung zur KN-Position 3004 Arzneiwaren erhält eine neue Fußnote zu Glucosaminsulfat. (C/2026/5276). Die Erläuterung zur KN-Position KN-Position 9405 "Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ erhält eine Ergänzung bezüglich Dekorationsleuchten. (C/2026/5274)
Die Erläuterung zur KN-Position 3004 Arzneiwaren erhält eine neue Fußnote zu Glucosaminsulfat. (C/2026/5276). Die Erläuterung zur KN-Position KN-Position 9405 "Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ erhält eine Ergänzung bezüglich Dekorationsleuchten. (C/2026/5274)
Neue Einreihungsentscheidung
Neue Einreihungsentscheidung für Teleskoprohr für Staubsauger
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Eine Ware aus Aluminium, bestehend aus zwei untrennbaren nicht biegsamen Rohren mit unterschiedlichen Durchmessern, die ineinander gesteckt sind. Die beiden Rohre sind durch einen Verriegelungsmechanismus miteinander verbunden und bilden somit ein Teleskoprohr. Das innere Rohr ist mit Rillen versehen, sodass der Benutzer die Länge des Teleskoprohrs anpassen kann. Die Ware ist an einem Ende mit dem biegsamen Schlauch verbunden, der an einem Staubsauger angebracht ist, und am anderen Ende mit verschiedenen Arten von Reinigungsköpfen. Das Teleskoprohr ist für die Verwendung mit einem bestimmten Staubsaugertyp konzipiert, damit der Benutzer den Boden und andere Oberflächen reinigen kann."
Die Ware ist als "Teil der Staubsauger der Position 8508" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 8508 70 00.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2265 (ABl. L vom 9. Oktober 2026) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Eine Ware aus Aluminium, bestehend aus zwei untrennbaren nicht biegsamen Rohren mit unterschiedlichen Durchmessern, die ineinander gesteckt sind. Die beiden Rohre sind durch einen Verriegelungsmechanismus miteinander verbunden und bilden somit ein Teleskoprohr. Das innere Rohr ist mit Rillen versehen, sodass der Benutzer die Länge des Teleskoprohrs anpassen kann. Die Ware ist an einem Ende mit dem biegsamen Schlauch verbunden, der an einem Staubsauger angebracht ist, und am anderen Ende mit verschiedenen Arten von Reinigungsköpfen. Das Teleskoprohr ist für die Verwendung mit einem bestimmten Staubsaugertyp konzipiert, damit der Benutzer den Boden und andere Oberflächen reinigen kann."
Die Ware ist als "Teil der Staubsauger der Position 8508" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 8508 70 00.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2265 (ABl. L vom 9. Oktober 2026) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.
Einfuhr von E-Commerce-Sendungen: Abfertigungspauschale zum 1. November 2026
Bei Importen im E-Commerce von unter 150 Euro sind seit dem 01.07.2026 drei Euro pro Warenkategorie vorgesehen. Zusätzlich kommt zum 01.11.2026 eine Abfertigungspauschale von 2 Euro hinzu. Die Abfertigungspauschale entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zollanmeldung und ist nicht erstattungsfähig. Die Abfertigungspauschale wird je Position der Zollanmeldung erhoben und sowohl in ATLAS IMPOST wie auch in ATLAS Zollbehandlung transaktionsbezogen vorgenommen. Zum 01.11.2026 ist zudem bei Sendungen mit einem Sachwert bis zu 150 Euro verpflichtend die sogenannte Produktkennung (Art. 1 Nr. 57 UZK-DA) als zusätzliche Angabe in der Zollanmeldung erforderlich. Die Produktkennung unterteilt sich in:
- "Händler-Produktkennung"; zum Beispiel Artikelnummer der Online-Plattform,
- "nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung"; zum Beispiel Modellnummer und
- "standardisierte Hersteller-Produktkennung"; zum Beispiel GTIN, EAN, ISBN oder UPC.
Einführung des eCarnets für Moldau und die VAE
- Moldau: Einführung des eCarnets zum 1. Januar 2027
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris hat die DIHK darüber informiert, dass das digitale Carnetverfahren (eATA Carnet) in Moldau zum 1. Januar 2027 offiziell eingeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt werden Carnetinhaber bei der Einfuhr in Moldau aufgefordert, einen QR-Code vorzulegen. Ein entsprechender Hinweis wurde bereits jetzt in das Ländermerkblatt für Moldau aufgenommen.
- VAE: Einführung des eCarnets zum 9. November 2026
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass das digitale Carnetverfahren (eCarnet A.T.A.) in den Vereinigten Arabischen Emiraten zum 9. November 2026 offiziell eingeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt werden Carnetinhaber bei der Einfuhr in die VAE aufgefordert, einen QR-Code vorzulegen.
Armenien: EU erleichtert Einfuhren
Die Europäische Union gewährt Armenien seit dem 10.10.2026 vorübergehend Handelspräferenzen.
Knapp 80 Prozent der armenischen Exporte in die EU werden vorübergehend liberalisiert. Das betrifft fast alle Ausfuhren von frischem Obst, Gemüse und Blumen sowie mehr als 91 Prozent der Ausfuhren von Getränken und Spirituosen. Die Handelspräferenzen sind an Bedingungen geknüpft. Zudem sind Maßnahmen zum Schutz des EU-Marktes vorgesehen, falls sich die Einfuhren nachteilig auf EU-Hersteller auswirken sollten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission:
Indien: Verschiedene Antidumpingverfahren für Produkte aus der EU
- Für Clavulansäure und ihre Amminsalze
Indien hat ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Clavulansäure und ihren Amminsalzen aus China und der Europäischen Union eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung sind das pharmazeutische Vorprodukt Clavulansäure (indische Zolltarifnummer 2941 90 90) sowie dessen Amminsalze (indische Zolltarifnummer 2931 99 90). Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit. Indien: Antidumpingverfahren für Clavulansäure und ihre Aminsalze
- Gegen Isopropylalkohol
Indien hat ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Isopropylalkohol eröffnet. Betroffen sind Waren mit der indischen Zolltarifnummer 2905 12 20 mit Ursprung in der Europäischen Union, Südkorea, Taiwan und den USA. Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit. Indien leitet Antidumpingverfahren gegen Isopropylalkohol ein
- Für Aminopenicillansäure
Indien hat ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von 6‑Aminopenicillansäure (6‑APA) aus China und der Europäischen Union eingeleitet. Das pharmazeutische Vorprodukt der indischen Zolltarifnummer 2941 10 50 wird zur Herstellung verschiedener Penicillin-Antibiotika verwendet. Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit. Indien: Antidumpingverfahren für Aminopenicillansäure
Ukraine verschärft Importkontrollen für ausgewählte Produkte
Das ukrainische Ministerium für Agrarpolitik hat die Liste der Lebens- und Futtermittel nicht-tierischen Ursprungs, die an der Grenze verstärkt kontrolliert werden, aktualisiert. Bestimmte Erdnussprodukte aus Argentinien wurden wieder in die Liste aufgenommen und werden auf Aflatoxine kontrolliert.
Für Zimt aus Indien wurden Kontrollen auf Ethylenoxid eingeführt. Importeure sollten prüfen, ob die Versanddokumente den neuen Anforderungen entsprechen. So lassen sich zusätzliche Labortests und Verzögerungen an der Grenze vermeiden.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus – Fristverlängerung für Postsendungen
Ab dem 20. Januar 2027 müssen internationale Postsendungen, die etwa Maßnahmen gemäß Kapitel 99 des HTSUS unterliegen, bei der informellen Einfuhr über Entry Type 13 angemeldet werden. Damit verschiebt sich die verpflichtende Einführung um 90 Tage.
Einzelheiten zu diesem Update stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
USA überprüfen Antidumpingzölle auf Thermopapier u. a. aus Deutschland
Das Handelsministerium hat im Oktober 2026 die Fünfjahresüberprüfung (Five-Year Reviews) der Antidumpingzölle auf Thermopapier aus Deutschland, Spanien, Japan und Südkorea eingeleitet. Damit soll überprüft werden, ob eine Aufhebung der bestehenden Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Wiederaufnahme von Dumpingpraktiken führen würde.
Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
Zoll- und (EU-)Rechts-Veranstaltungen
Die Webinare der IHK Düsseldorf finden in der Regel über MS Teams statt.
| Termin(e) | Ort | Details/Anmeldelink |
|---|---|---|
| 12.11.2026 | Webinar | EUDR-Update: Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen |
| 24.11.2026 | Webinar | EU-Indien-Freihandelsabkommen - praktische Nutzung der Zollvorteile |
| 26.11.2026 | Webinar | Die korrekte Ermittlung der Zolltarifnummern für Im- und Exporte |
| Januar/Februar 2027 | als Webinare und in der IHK Düsseldorf |
Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2026/2027
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