International
Entsendung ins europäische Ausland
Was müssen Mitarbeiter bei der Entsendung in europäische Länder jeweils beachten?
Bei der Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland stellen sich arbeits-, sozialversicherungs- sowie steuerrechtliche Fragen. Außerdem erfordern Einsätze von Mitarbeitenden in verschiedenen europäischen Ländern eine vorherige Anmeldung bei den Behörden.
Die EU plant die Einführung eines freiwilligen, einheitlichen digitalen Meldeportals für Entsendungen („e-Declaration“). Deutschland hat sich gemeinsam mit Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn bereit erklärt, das Portal künftig zu nutzen. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen zu verringern. Die formale Verabschiedung auf EU-Ebene steht noch aus. Mehr Informationen/Quelle - EU-Kommission.
Die IHK Düsseldorf hat nachfolgend für ausgewählte europäische Länder Informationen und Hinweise zusammengestellt.
Länderübersicht
- Belgien - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3796618)
- Dänemark - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3800482)
- Finnland - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3801326)
- Frankreich - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3790780)
- Großbritannien - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3818886)
- Irland - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3819022)
- Island - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3819172)
- Italien - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3820734)
- Niederlande - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3821728)
- Norwegen - Hinweise zu Entsendungen (Link: https://handelskammer.blog/neues-zur-entsenderichtlinie/)
- Österreich - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 6147052)
- Polen - Hinweise zu Entsendungen (Link: https://www.ahk.pl/de/recht-steuern/arbeitnehmerentsendung)
- Portugal - Hinweise zur Entsendung (Nr. 3823036)
- Schweden - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3824964)
- Schweiz - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 2594610)
- Spanien - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 3825446)
- Türkei - Hinweise zu Entsendungen (Nr. 6261810)