Nr. 3664514
Regelung nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)

Immobilienwirtschaft

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Estate Agent Looking Around Vacant Property For Valuation © Getty Images/Highwaystarz-Photography

Die Antragsformulare im Zusammenhang mit der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung haben wir für Sie in einem eigenen Formularcenter zusammengestellt.

Prüfung nach § 26a WEG
Zwei Geschäftsleute betrachten Laptop © Getty Images/yacobchuck

Wohneigentümer haben einen Anspruch darauf, dass ein Zertifizierter Verwalter für eine Eigentümergemeinschaft bestellt wird. Über unser Online-Portal können Sie sich direkt für die Prüfung anmelden.

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Real estate agent and customer looking for apartment © Getty Images/gremlin

Seit dem 1. Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer eigentlich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Jedoch wurde diese Frist um ein Jahr verschoben.

Bauträger und Baubetreuer
Ingenieur am PC © Getty Images/ciricvelibor

Über unser Online-Portal können Sie Ihre Prüfungsberichte bzw. Negativerklärung nach § 16 MaBV schnell und einfach digital bei uns einreichen.

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Geschäftsfrau am Laptop © Getty Images/monkeybusinessimages

Informieren Sie sich, welche Angaben Sie für Ihr Gewerbe gemäß § 34c GewO im Internet-Impressum machen müssen.

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Stempel auf Dokument © Getty Images/greenleaf123

Wer auf die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO vollständig oder teilweise verzichten möchte, kann diesen Vordruck ausgefüllt und unterschrieben als Original zusammen mit der Erlaubnisurkunde per Post an uns zurücksenden.

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Frau mit Laptop im Ferienhaus © Getty Iamges/Maskot

Vermittler von Ferienwohnungen, wenn sie nicht selber Besitzer dieser Ferienwohnung sind, müssen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO einholen.

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Realtor Showing Mature Couple Around House For Sale © Getty Images/Highwaystarz-Photography

Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gelten gesetzliche Regelungen. Diese betreffen unter anderem eine Weiterbildungspflicht für beide Berufsgruppen.

Recht und Steuern
Vermittlerwesen
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