Pressemitteilung
PPWR: Gute Ziele, aber erheblicher Mehraufwand für die Unternehmen
IHK Elbe-Weser fordert praxistaugliche Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung
Elbe-Weser-Raum (IHK). Die Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser sieht die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) mit großer Sorge. Zwar unterstützt die regionale Wirtschaft die Ziele, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und europaweit einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Es zeigt sich aber schon jetzt, dass die Verordnung zu einem Bürokratieaufwand führt, der nicht nur kleine und mittlere Unternehmen übermäßig belastet.
Anders als der Verordnungstitel vermuten lässt, sind von der Neuregelung nicht nur originäre Verpackungshersteller betroffen, sondern jedes Unternehmen, dass Verpackungen oder verpackte Produkte vertreibt. Entlang der Lieferkette definiert die PPWR verschiedene Rollen mit unterschiedlichen Pflichten. „Die zahlreichen Beratungsanfragen auch bei der IHK Elbe-Weser zeigen, dass allein die Bestimmung der eigenen Rolle hochkomplex ist“, sagt Sebastian Vossmann, Präsident der IHK Elbe-Weser. „Dass sich nun auch noch die Auslegungen der EU-Kommission und der Zentralen Stelle Verpackungsregister teilweise widersprechen, sorgt für zusätzliche Verwirrung in der Wirtschaft“, zeigt sich Vossmann verärgert.
Dazu kommt der hohe bürokratische Aufwand. Unternehmen müssen zahlreiche Daten erfassen, Lieferketteninformationen zusammentragen und Nachweise vorhalten. Dies bindet Zeit und finanzielle Mittel, die an anderer Stelle für Innovationen, Investitionen und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit benötigt werden.
Die IHK Elbe-Weser fordert deshalb eine praxisnahe Ausgestaltung der PPWR sowie umgehende Klarstellungen zur rechtskonformen Auslegung durch die zuständigen Behörden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen müssen spürbar entlastet werden. Dazu gehören auch die Einführung von Bagatellschwellen für Registrierungspflichten und der Verzicht auf die verpflichtende Bestellung von Bevollmächtigten.
Die zusätzlichen Anforderungen führen schon jetzt dazu, dass kleine Online-Händler nicht mehr ins Ausland liefern. „Damit wird der Gedanke eines gemeinsamen Binnenmarktes ad absurdum geführt“, kritisiert auch Christoph von Speßhardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Elbe-Weser. „Die Wirtschaft steht hinter den Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen der Europäischen Union. Was unsere Unternehmen jedoch zunehmend belastet, ist die wachsende Komplexität regulatorischer Vorgaben. Wer von Bürokratieabbau spricht, darf nicht gleichzeitig neue Regelwerke schaffen, die umfangreiche Dokumentationspflichten und Rechtsunsicherheiten verursachen.“ Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sei es jedoch wichtig, Umweltziele mit praktikablen und wirtschaftlich tragfähigen Regelungen zu verbinden.
Weitere Information zur PPWR und den Beratungsangeboten der IHK Elbe-Weser rund um die neue EU-Verordnung finden Unternehmen unter www.ihk.mom/elbeweser/ppwr.
