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Vergaberecht

Die Europäische Kommission möchte das europäische Vergaberecht grundlegend überarbeiten. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber sollen künftig von vereinfachten und einheitlicheren Vergabeverfahren profitieren. Gleichzeitig sollen Mitgliedstaaten bei öffentlichen Ausschreibungen mehr Möglichkeiten erhalten, Anbieter aus China auszuschließen, wenn dies im Interesse eines fairen Wettbewerbs oder der wirtschaftlichen Sicherheit Europas erforderlich ist. Die Reform soll dazu beitragen, Bürokratie abzubauen, Investitionen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.

Am 1. Juli 2026 ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, öffentliche Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu gestalten. Davon sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie innovative Unternehmen profitieren.

Für die Recherche nach öffentlichen Ausschreibungen stehen Unternehmen verschiedene kostenfreie Plattformen zur Verfügung. Sie bieten die Möglichkeit, sich einen Überblick über Beschaffungsmärkte zu verschaffen und passende Vergabeverfahren zu identifizieren. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Je nach Auftragswert kommen bei öffentlichen Vergaben unterschiedliche Vergabeverfahren zur Anwendung. Die maßgeblichen Wertgrenzen und Schwellenwerte haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt. Sämtliche Beträge sind als Nettobeträge in Euro (EUR) angegeben.