Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) startet in die dritte Runde


Das BIK-Förderprogramm im Überblick
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat 2024 eine Förderrichtlinie unter dem Titel „Bundesförderung Industrie- und Klimaschutz“ (kurz: BIK) zur Dekarbonisierung des Mittelstands veröffentlicht. Unterstützt werden sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren Bemühungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen.
Das Förderangebot ermöglicht branchen- und technologieoffen innovative kleinere und mittelgroße Transformationsvorhaben umzusetzen. Die Bundesförderung schließt die Förderlücke, das auf der einen Seite durch das EEW-Förderprogramm und auf der anderen Seite durch die Klimaschutzverträge ergänzt werden.
Details der Förderrichtlinie:
Zielgruppe: Investitionen in CCU/CCS-Modul (Teilmodul 1): Unternehmen mit schwer vermeidbaren Emissionen
Investitionen in CCU/CCS-Modul (Teilmodul 2): im Rahmen von Forschungs- und Innovationsprojekten können auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten mitmachen, wenn mindestens ein Mitglied des Konsortiums ein Unternehmen aus einem Sektor mit unvermeidbaren Emissionen dabei ist
Förderziel: Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Reduktion
Förderumfang: finanzielle Zuschüsse für innovative Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Prozesse
Zeitplan: Programm läuft bis 2030 und wird durch wiederkehrende Förderaufrufe umgesetzt
Förderaufrufe zu Modul 1 (Teilmodule 1 und 3) sowie zu Modul 2 der BIK sind am
6. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden
Fördermodule: zwei Fördermodule stehen zur Verfügung;
Modul 1: Förderung von Dekarbonisierungsprojekten
Modul 2: Förderung von CCU und CCS
Der Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Gefördert werden sollen Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen und deren Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland liegen.
Die maximale Förderung liegt bei 200 Millionen Euro pro Unternehmen (Förderhöhe: 50% kleine Unternehmen, 40% Mittlere Unternehmen, 30% große Unternehmen).
Der Projektträger ist der PtJ. (Projektträger Jülich). Gefördert werden Investitions- und Innovationsvorhaben für schwer vermeidbare CO2-Emissionen, konkret sollen die Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusiver einer anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung gefördert werden. Dies erfolgt im Einklang mit der Carbon Management-Strategie, die sich mit dem Umgang Deutschlands im Rahmen der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU/CCS) auseinandersetzt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die dritte Runde der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) für Projekte zur Reduzierung von CO₂-Emissionen in der Industrie angekündigt. Dabei legt die neue Förderrunde ihren Fokus unter anderem auf CCU und CCS sowie Direct Air Capture im Rahmen der Dekarbonisierung von Industrieprozessen.
Zwischen dem 19. Oktober und 6. Dezember können Projektentwürfe mit dem Schwerpunkt „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie sowie innovative Lösungen für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂“ eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt dann bis zum 7. März 2027. Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen mit Sitz in Deutschland.
Dabei ist die BIK-Förderung nach wie vor in zwei thematische Module unterteilt. Modul 1 zur Vermeidung von Treibhausgasen in der gesamten Industrielandschaft richtet sich an Industrieunternehmen, die ihre Treibhausgasemissionen mittels Innovationen und/oder Forschungsprojekten im Unternehmen senken wollen.
Modul 2 zur Vermeidung von Treibhausgasen u.a. mittels Carbon Capture and Utilization (CCU), Carbon Capture and Storage (CCS), oder Direct Air Capture richtet sich an Industrieunternehmen, die nur schwer CO₂-Emissionen bei Produktionsabläufen vermeiden können (u.a. Zement- und Kalkindustrie, Grundstoffchemie, Glas- und Keramikindustrie, thermische Abfallbehandlung).
Die aktuelle dritte Ausschreibungsrunde betrifft konkret Projekte zur industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie vorhabenbezogene Durchführbarkeitsstudien (Modul
1 - Teilmodul 3 und Modul 2 - Teilmodul 2).
Für beide Module gelten in dieser Ausschreibungsrunde folgende Förderbestimmungen:
  • Industrielle Forschung: 50 % Förderintensität, maximal 35 Mio. Euro
  • Experimentelle Entwicklung: 25 % Förderintensität, maximal 25 Mio. Euro
  • Vorhabensbezogene Durchführbarkeitsstudien: 50 % Förderintensität, maximal 8,25 Mio. Euro
  • KMU: 10 % Aufschlag für mittelständische, bzw. 20 % Aufschlag für kleine Unternehmen
Das zweistufige Auswahlverfahren erfordert zunächst eine ausführliche Projektskizze, die bis zum 6. Dezember 2026 eingereicht werden kann, mit anschließender Antragstellung bis zum 7. März 2027.
Das Gesamtfördervolumen der BIK bis 2030 beträgt 3,3 Mrd. Euro. Alle Informationen zur Förderung finden Sie hier.