Erleichterung bei A1-Bescheinigung
Wer Beschäftigte vorübergehend im EU-Ausland einsetzt, kennt die A1-Bescheinigung. Sie dient als Nachweis, dass die betroffene Person weiterhin dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatstaates unterliegt. Auch bei kurzen Dienst- und Geschäftsreisen muss bislang grundsätzlich vorab eine A1-Bescheinigung beantragt und bei Kontrollen vorgelegt werden. Gerade bei kurzfristigen Terminen, Messebesuchen oder Besprechungen im europäischen Ausland führt dies zu erheblichem Verwaltungsaufwand.
Auf europäischer Ebene zeichnet sich nun eine Erleichterung ab. Rat und Europäisches Parlament haben sich im Rahmen der Reform zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme auf zentrale Punkte verständigt. Danach soll künftig bei bestimmten, sehr kurzen beruflichen Tätigkeiten im EU-Ausland keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein.
Keine A1-Pflicht bei kurzen Einsätzen
Die geplante Erleichterung betrifft insbesondere Geschäftsreisen und kurzfristige berufliche Tätigkeiten von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen. Für solche kurzen Aufenthalte im EU-Ausland soll die Pflicht zur Beantragung und Vorlage einer A1-Bescheinigung künftig entfallen. Dies kann beispielsweise für Besprechungen, Kundentermine, Konferenzen, Seminare, Messebesuche oder vergleichbare kurzfristige berufliche Anlässe relevant werden.
Nach dem derzeitigen Stand bleibt der Bausektor ausgenommen. Dort sollen die bisherigen Nachweis- und Meldepflichten für „Bauarbeiter“ weiterhin gelten. Auch bei längeren Entsendungen oder wiederholten Einsätzen, die nicht unter die geplante Kurzzeitregelung fallen, soll die A1-Bescheinigung weiterhin erforderlich bleiben.
Ab wann gilt die Erleichterung?
Die Neuregelung gilt noch nicht. Die politische Einigung ist ein wesentlicher Schritt im europäischen Gesetzgebungsverfahren, ersetzt aber noch nicht die formale Verabschiedung und Anwendung der geänderten Regelungen.
Damit eröffnet sich die Möglichkeit, dass Geschäftsreisende bereits gegen Ende des Jahres von den vorgesehenen Erleichterungen profitieren können.
Stand: 15. Juli 2026