Neue Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten
Aufgrund der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gelten für stationäre Händler und Onlineanbieter von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern seit 1. Juli 2026 neue Rücknahme- und Informationspflichten. Die Regelungen sollen Brandrisiken durch Lithium-Akkus reduzieren, die Sammelquote erhöhen und Rohstoffe zurückgewinnen.
Seit dem 1. Juli 2026 müssen Kioske, Tankstellen, Vape-Shops, sonstige Verkaufsstellen und auch Online-Shops ausgediente elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurücknehmen. Die Pflicht erfasst alle Händler, die solche Produkte anbieten oder innerhalb der vergangenen sechs Monate angeboten haben, unabhängig von ihrer Größe oder vorhandener Verkaufsflächen. Die Rücknahme muss am Verkaufsort oder in unmittelbarer Nähe möglich sein. Online-Händler müssen Rücksendemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer bereitstellen. Die Rückgabe ist nicht an den Kauf eines neuen Gerätes gebunden.
Im stationären Handel ist das farbige Logo mindestens im Format DIN A4 gut sichtbar im Eingangsbereich anzubringen. Zusätzlich muss verständlich erklärt werden, wie die Rücknahme vor Ort erfolgt. Onlineanbieter müssen das Symbol gut sicht- und lesbar auf den jeweiligen Produktseiten oder vor beziehungsweise bei der Bestellung einbinden.
Außerdem muss über die angebotenen Rückgabe- und Abholmöglichkeiten informiert werden.
Stand: 14. Juli 2026