Unterstützungsangebote zum BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im vergangenen Jahr mit dem Ziel eingeführt, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu verbessern. Die Regelungen erfordern zum Teil Änderungen an Produkten und Dienstleistungen, insbesondere auch bei Onlineangeboten und Websites.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit informiert darüber, dass sie neben Kurzwebinaren für Kleinstunternehmen seit Juli 2026 kostenfreie Sprechstunden anbietet.
Die nächste offene Sprechstunde findet am 18. August 2026 statt (zur Anmeldung). Nach Kapazitäten kann für Unternehmen auch eine Beratung auf individuelle Anfrage erfolgen.
Über die weiteren Beratungsangebote zum BFSG für Kleinstunternehmen informiert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf Ihrer Internetseite. Ebenfalls haben wir Ihnen in unserem Fokusthema: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz alle wesentlichen Informationen zum Thema übersichtlich zusammengestellt.

Stand: 29. Juli 2026