Verkehrsgewerbe
Informationen für Schulungsveranstalter im Gefahrgutbereich
Veranstalter von Schulungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragten müssen sich an einige Richtlinien halten.
Änderung des Statuts für die Gefahrgutfahrerschulung
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hannover hat am 7. Mai 2018 folgendes Statut beschlossen (veröffentlicht in der Niedersächsischen Wirtschaft Nr. 6/2018 S. 58 bis S. 60). Das Statut können Sie als PDF-Dokumente herunterladen.
- Statut betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 127 KB)
ADR 2027 - Kurspläne für die Gefahrgutfahrerschulung
Schulungsanbieter, die von der IHK Hannover zugelassen wurden, sind verpflichtet, die Kurspläne für die Gefahrgutfahrerschulung den Änderungen entsprechend zu modifizieren. Nur nach erfolgter Modifikation der Kurspläne durch den Schulungsanbieter sowie nach Vorlage und Genehmigung dieser durch die IHK Hannover, dürfen Gefahrgutfahrerschulungen ab dem 1. Januar 2027 durchgeführt werden.
Alle Kurspläne (Basiskurs, Auffrischung, Klasse 1, Klasse 7, Aufbaukurs Tank), die ab dem 1. Januar 2027 bindend einzuhalten sind, sind nachfolgend als PDF-Dateien eingestellt. Für jeden Kursplan finden Sie zwei Fassungen. In der konsolidierten Fassung sind alle Neuerungen eingearbeitet. In der jeweiligen nicht konsolidierten Fassung lassen sich die Änderungen anhand der roten Schrift nachvollziehen.
- Basiskurs_2027 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 286 KB)
- Basiskurs_2027_konsolidiert (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 277 KB)
- Auffrischungsschulung_2027 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 286 KB)
- Auffrischungsschulung_2027_konsolidiert (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB)
- Aufbaukurs Klasse 1_2027 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 226 KB)
- Aufbaukurs Klasse 1_2027_konsolidiert (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB)
- Aufbaukurs Klasse 7_2027 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 211 KB)
- Aufbaukurs Klasse 7_2027_konsolidiert (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 208 KB)
- Aufbaukurs Tank_2027 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 227 KB)
- Aufbaukurs Tank_2027_konsolidiert (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 221 KB)
Die Kurspläne treten mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die von der IHK Hannover zugelassenen Schulungsveranstalter verpflichtet, die Kurspläne bei der Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen verbindlich anzuwenden.
Um den Schulungsveranstaltern eine frühzeitige Vorbereitung auf die Änderungen zu ermöglichen, werden die überarbeiteten Kurspläne bereits vorab auf der Internetseite der IHK Hannover veröffentlicht. Die Veröffentlichung als Verwaltungsvorschrift steht derzeit noch aus, erfolgt jedoch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Kurspläne zum 1. Januar 2027.
Um den Schulungsveranstaltern eine frühzeitige Vorbereitung auf die Änderungen zu ermöglichen, werden die überarbeiteten Kurspläne bereits vorab auf der Internetseite der IHK Hannover veröffentlicht. Die Veröffentlichung als Verwaltungsvorschrift steht derzeit noch aus, erfolgt jedoch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Kurspläne zum 1. Januar 2027.
Anmeldung für die Gefahrgutfahrerschulung
Spätestens 14 Tage vor dem Beginn einer Gefahrgutfahrerschulung muss der IHK Hannover die Lehrgangsanmeldung vom Schulungsveranstalter vollständig ausgefüllt vorliegen.
Anmeldung eines Lehrgangs für Gefahrgutbeauftragte
Rechtzeitig vor Beginn eines Gefahrgutbeauftragtenlehrgangs ist der IHK Hannover eine vom Veranstalter vollständig ausgefüllte Lehrgangsanmeldung zuzusenden.
Bestätigung der Teilnahme an einer Gefahrgutbeauftragtenprüfung
Der Veranstalter hat seinen Schulungen mindestens folgende Zeitansätze zugrunde zu legen:
- 22 Stunden und 30 Minuten für den ersten Verkehrsträger (30 Unterrichtseinheiten (UE)),
- 7 Stunden und 30 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger (10 UE)
Eine UE beträgt 45 Minuten. Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tag umfassen. Nach längstens 3 UE ist eine Pause einzulegen.
Der Unterricht darf grundsätzlich in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfinden. Die Durchführung von Schulungen an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig.
Stand: 27.10.2026
