Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

Anmeldung zur Prüfung

Sie möchten sich für die Prüfung Gefahrgutbeauftragte anmelden? Dann sind Sie hier genau richtig!
Folgende Termine sind in 2026 noch möglich:
  • 16. Oktober 2026

Die Anmeldung bei der IHK Karlsruhe ist ausschließlich online möglich.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anzahl der freien Plätze sowie die aktuell verfügbaren Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Online-Anmeldung.
  • Die Prüfungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.
Alle weitere Informationen zum Thema Gefahrgutbeauftragte finden Sie weiter unten.
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1. Wer darf Gefahrgutbeauftragter werden?

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen möchten, brauchen Sie dafür die richtige Person – nämlich jemanden, der eine spezielle Schulung absolviert und erfolgreich geprüft wurde. So schreibt es die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vor.

Ziel der Schulung für angehende Gefahrgutbeauftragte ist, durch das Wissenspotential der am Gefahrguttransport beteiligten Unternehmen und Personen wesentlich dazu beizutragen, Unfälle, die auf mangelnde Beachtung oder Unkenntnis der Gefahrgutvorschriften zurückzuführen sind, zu minimieren.
Die passenden Schulungen finden Sie bei Veranstaltern, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zugelassen sind und Sie auf die IHK-Prüfung vorbereiten.
Grünes Icon Glühbirne
Unser Tipp: Es geht Ihnen nicht um die Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten. Vielmehr möchten Sie etwas zu deren Bestellung wissen?
Dann lesen Sie hier weiter.

2. Inhalte und Ablauf der Schulung der Gefahrgutbeauftragten:

Die Schulungen werden unterteilt nach den Verkehrsträgern
  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr
  • Binnenschiffsverkehr
  • Seeverkehr.
Grünes Icon Information
Hinweis: Der Verkehrsträger Luftverkehr wird nicht durch die IHK, sondern durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) geprüft.
Die Schulungsinhalte ergeben sich aus 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN (analog auch für den Seeverkehr) sowie § 8 GbV.
Die Schulung für den ersten Verkehrsträger umfasst 22 Stunden und 30 Minuten (30 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten).
Für jeden weiteren Verkehrsträger umfasst die Schulung 7 Stunden und 30 Minuten (10 Unterrichtseinheiten).
Anerkannte Schulungsveranstalter:

Zurzeit sind von der IHK Karlsruhe folgende Schulungsveranstalter anerkannt:

- DEKRA Akademie Karlsruhe GmbH, Griesbachstraße 12, 76185 Karlsruhe, Telefon 0721 987460
- LOGAR Günther Hasel, Baden-Airpark Airport Boulevard B 210, 77836 Rheinmünster, Telefon 07229 1868163

Termine und Kosten für die Schulungen erfragen Sie bitte direkt bei den Schulungsveranstaltern

3. Was Sie zur Prüfung wissen sollten

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten auf einen Blick:
Icon eines Kalendersymbols
Prüfungstermine
Die IHK legt die Prüfungstermine fest, in der Regel in Abstimmung mit den Schulungsveranstaltern
Symbolbild: Icon Standort

Freie Wahl des Prüfungsorts
Sie können Ihre Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen – ganz unabhängig davon, wo Sie Ihre Schulung besucht haben oder wo Sie wohnen.

Symbolbild: Icon Stoppuhr
Prüfungsdauer
Wie lange Ihre Prüfung dauert, hängt davon ab, für wie viele Verkehrsträger (z. B. Straße, Schiene, See) Sie sich anmelden:
Grundprüfung: 100 Minuten (ein Verkehrsträger) bis 250 Minuten (vier Verkehrsträger)
Verlängerungsprüfung: 50 bis 125 Minuten
Ergänzungsprüfung: 50 Minuten (ein Verkehrsträger) bis 150 Minuten (drei Verkehrsträger)
Symbolbild; Icon Dokument mit Haken
Erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfung ist schriftlich. Sie dürfen die jeweils geltenden Gefahrgutvorschriften für Ihre Verkehrsträger sowie einen Taschenrechner mitbringen. Andere elektronische Geräte – zum Beispiel Smartphones oder Tablets – sind nicht erlaubt.
Symbolbild: Icon Kopf mit Sprechblase
Prüfungssprache
Die Prüfung wird ausschließlich auf Deutsch durchgeführt.
Eurozeichen
Kosten der Prüfung:
Die Prüfungsgebühr beträgt 190,00 €.
Rücktritt / Krankheit (bis 5.Werktag vor der Prüfung) : 55,00 €
Den Gebührentarif der IHK Karlsruhe finden Sie hier: Gebührentarif

4. Zulassung zur Prüfung

  • Grundprüfung:
    Zur Grundprüfung wird zugelassen, wer eine Grundschulung absolviert hat und der IHK darüber eine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann.
  • Ergänzungsprüfung:
    Wer bereits eine Grundprüfung bestanden hat, darf für weitere Verkehrsträger an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, wenn er einen gültigen Schulungsnachweis besitzt und für den/die weiteren Verkehrsträger eine entsprechende Lehrgangsbestätigung vorlegen kann.
  • Verlängerungsprüfung:
    Zur Verlängerungsprüfung wird zugelassen, wer einen gültigen Schulungsnachweis für die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für die der Nachweis verlängert werden soll. (Die Vorlage einer Lehrgangsbestätigung ist nicht notwendig, da keine vorherige Teilnahme an einem Lehrgang vorgeschrieben ist.)
    Die Verlängerungsprüfung muss vor Ablauf des Schulungsnachweises abgelegt werden.
  • Wiederholung der Prüfung:
    Bei Grundprüfungen sowie Ergänzungsprüfung ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne weitere Schulung zulässig.
    Bei Verlängerungsprüfungen ist eine mehrmalige Wiederholung bis zum Ablauf des Schulungsnachweises möglich.
Stand: August 2026