IHK Köln

Fachpraktiker/in Service in sozialen Einrichtungen

Berufsbild

Fachpraktiker Service in sozialen Einrichtungen arbeiten in Pflegeheimen oder anderen Pflegeeirichtungen. Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der Arbeit.
Sie übernehmen Aufgaben im Bereich Versorgung und Service. Dabei arbeiten sie mit verschiedenen Menschen und anderen Berufsgruppen zusammen.
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem
  • Vorbereitung und Zubereitung von Lebensmitteln und einfachen Speisen
  • Anrichten und Servieren von Speisen und Getränken
  • Durchführung von hauswirtschaftlichen und servicebezogenen Aufgaben
  • Eindecken und Abräumen von Tischen
  • Mitwirkung bei der Gestaltung und Dekoration von Räumen
  • Sortieren, Waschen und Bügeln von Textilien
  • Reinigung und Pflege von Küchengeräten, Gebrauchsgütern und Betriebseinrichtungen
  • Berücksichtigung und Umsetzung von Wünschen der betreuten Personen im Rahmen der jeweiligen Aufgaben
  • Information und Betreuung von Gästen, zum Beispiel bei der Essensausgabe
  • Führen von situations- und zielgruppenorientierten Gesprächen
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Reklamationen, Kritik und Anregungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im Team
Vorteile für Unternehmen:
Die Ausbildung bietet Unternehmen die Möglichkeit, engagierte Nachwuchskräfte praxisnah auszubilden. Zudem wird ein wertvoller Beitrag zur beruflichen Integration von Menschen mit besonderem Förderbedarf geleistet. Unternehmen profitieren von strukturierten und gut organisierten Arbeitsabläufen sowie von der gezielten Ausbildung neuer Fachkräfte nach individuellem Bedarf.
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 des BBiG und orientiert sich an der Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe (Novellierung 2022 - Fachkraft für Gastronomie). Die Ausbildung findet in zugelassenen Ausbildungsbetrieben oder Ausbildungseinrichtungen und in der Berufsschule statt. Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG/§ 25 HwO ist von der/dem Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.
Unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater, sowie unsere Fachberaterinnen für inklusive Bildung stehen Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Ausbildungsregelung und Rahmenplan

Der Rahmenplan kann auf unserer Website leider nicht veröffentlicht werden, da die Tabelle nicht barrierefrei darstellbar ist.
Wir senden Ihnen den Plan aber gerne per E-Mail zu. Bitte schreiben Sie an: alexandra.remmel@koeln.ihk.mom.

Betrieblicher Rahmenplan

Wir senden Ihnen den Plan gerne per E-Mail zu. Bitte schreiben Sie an: alexandra.remmel@koeln.ihk.mom.

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In bestimmten Fällen kann die normale Ausbildungszeit verkürzt werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem der Bildungsgang Kaufleute für Büromanagement beschult wird. (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW / APO-BK Anlage A). Dies kann mit Einbeziehung der zuständigen Schulbehörde, der Bezirksregierung Köln Dez. 45 unter (dezernat45@bezreg-koeln.nrw.de) erfolgen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll zum Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Einschränkungen Probleme bei Prüfungen haben. Deshalb können sie bei Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfungen Unterstützung beantragen, damit die Prüfung für sie angepasst wird.