Finanzierung
Die sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert. Cyberangriffe, geopolitische Spannungen, Lieferkettenunterbrechungen, regulatorische Verschärfungen sowie steigende Anforderungen von Auftraggebern führen dazu, dass Sicherheit und Resilienz heute strategische Wettbewerbsfaktoren sind.
Sicherheit finanzieren
Von Zuschuss bis Förderkredit: öffentliche Finanzierung für Resilienz und Innovationsprojekte
Die sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert. Cyberangriffe, geopolitische Spannungen, Lieferkettenunterbrechungen, regulatorische Verschärfungen sowie steigende Anforderungen von Auftraggebern führen dazu, dass Sicherheit und Resilienz heute strategische Wettbewerbsfaktoren sind.
Gleichzeitig entsteht ein zweiter, strategisch relevanter Effekt: Sicherheit wird selbst zum Geschäftsmodell. Der Markt verlangt neue Lösungen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen, die Software zur Abwehr von Cyberangriffen entwickeln, Anbieter sicherer Kommunikationslösungen, Hersteller von Zugangskontrollsystemen oder Unternehmen, die Technologien zum Schutz kritischer Infrastrukturen wie Energie- oder Wassernetze entwickeln.
Im Förderkontext ist dabei eine klare Differenzierung erforderlich: Es ist zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen zu unterscheiden.
- Zuschüsse reduzieren unmittelbar die Projektkosten und sind nicht rückzahlungspflichtig. Sie setzen eine präzise Projektdefinition, Förderfähigkeit nach Richtlinie sowie Antragstellung vor Maßnahmenbeginn voraus.
- Zinsgünstige Darlehen verbessern die Finanzierungsstruktur und Liquidität, sind jedoch vollständig rückzahlungspflichtig. Sie eignen sich insbesondere für Investitionen in Infrastruktur, Technik oder Wachstum.
Eigenständige „Sicherheitsförderprogramme“ existieren bisher in der Regel nur vereinzelt. Vielmehr stehen Unternehmen die regulären Förderprogramme in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Wachstum offen, sofern das Sicherheits- oder Resilienzvorhaben dort sachlich eingeordnet werden kann. Maßgeblich ist der Anlass der Förderung, z.B. externe Beratung, Investition oder innovationsgetriebene Entwicklung.
Maßnahmen und Investitionen für mehr IT-Sicherheit im Unternehmen werden im Rahmen von digitalen Förderprogrammen bezuschusst, zum Beispiel im Rahmen des Programms Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit bei der NRW.BANK. Weitere Informationen zu diesem und anderen Programmen finden Sie auf unserer Seite Digitalisierung: Unterstützung für KMU - IHK Köln.
Für Unternehmen, die in Dual-Use-Technologien, d.h. „Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, wie beispielsweise Drohnen, KI oder Verschlüsselungstechnologien, einsteigen oder ihre Leistungen ausbauen möchten, stehen auf mehreren Ebenen gezielte Förderprogramme zur Verfügung. Eine systematische Prüfung der jeweiligen Förderfähigkeit ist empfehlenswert, da die Programme unterschiedliche Voraussetzungen und Antragsverfahren haben.
Im Folgenden nennen wir Ihnen beispielhaft einige Programme:
Landesebene
Landesinitiative DEFENCE.NRW
Zentraler Ankerpunkt in Nordrhein-Westfalen ist die Landesinitiative „DEFENCE.NRW“. Dabei handelt es sich um eine Cluster- und Netzwerkstruktur, die Unternehmen, Forschungseinrichtungen und politische Akteure zusammenführt. Ziel ist es, Kompetenzen im Bereich Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft zu bündeln und Unternehmen beim Einstieg in diesen Markt zu unterstützen. Die Initiative fungiert als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, die ihre Technologien in sicherheitsrelevante Anwendungen überführen möchten, insbesondere im Kontext von Dual-Use-Innovationen.
Defense.Tech.NRW
Ergänzend zur Netzwerkstruktur existiert mit „Defence.Tech.NRW“ ein konkretes Förderinstrument auf Landes- und EU-Ebene. Dieses Programm ist darauf ausgerichtet, Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Verteidigungstechnologien finanziell zu unterstützen. Im Fokus stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, die innovative Lösungen entwickeln und zur Marktreife bringen wollen.
DefenseTech-Inkubator.NRW
Der DefenseTech-Inkubator.NRW ist ein Förder- und Vernetzungsprogramm für Startups und technologieorientierte Unternehmen im Bereich Sicherheits- und Verteidigungstechnologien in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, Innovationen im Bereich sogenannter Dual-Use-Technologien schneller in marktfähige Anwendungen zu überführen und die technologische Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken. Unterstützt werden die teilnehmenden Unternehmen durch Coaching, Zugang zu Investoren, Industriepartnern, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Institutionen. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt unter anderem auf KI, Robotik, Drohnen, Cybersecurity und autonomen Systemen. Der Inkubator wird von einem breiten Netzwerk aus Wirtschaft, Politik, Hochschulen und Förderinstitutionen getragen und soll NRW als führenden DefenseTech-Standort etablieren.
Gründungsstipendium NRW
Das Gründungsstipendium NRW richtet sich an innovative Gründungsvorhaben in der Vorgründungs- oder frühen Startphase. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer mit einem monatlichen Stipendium sowie Coaching. Sicherheits- oder Resilienzthemen sind förderfähig, wenn sie Kern eines innovativen Geschäftsmodells sind, beispielsweise bei der Entwicklung neuer Cybersecurity- oder Schutztechnologien.
Bundesebene
ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Das ZIM ist ein bundesweites Förderprogramm zur Unterstützung innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Mittelstand. Gefördert werden technologieoffene Einzel- oder Kooperationsprojekte, beispielsweise die Entwicklung neuer Sicherheitslösungen, Cybersecurity-Produkte, Resilienztechnologien oder sicherheitsrelevanter Komponenten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach Unternehmensgröße und Projektart richtet.
BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen
Über das BAFA können kleine und mittlere Unternehmen Beratungsleistungen bezuschussen lassen. Gefördert wird ein prozentualer Zuschuss zu den Beratungskosten; Voraussetzung ist die Antragstellung vor Beratungsbeginn und die Beauftragung einer externen Beratung.
Steuerliche Forschungszulage
Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das Programm ist technologieoffen und kann auch rückwirkend beantragt werden.
Digitalisierungs- und Technologieforschungszentrum der Bundeswehr (DTEC.Bw)
Das DTEC.Bw fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Innovationsprojekte mit direktem Bundeswehrbezug, insbesondere in den Bereichen Cybersicherheit, KI, Autonomie und Kommunikationstechnologie. Es richtet sich an Hochschulen und deren Unternehmenspartnerschaften, ist aber ein wichtiger Einstiegspunkt für KMU mit Forschungskooperationen.
Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw)
Der CIHBw fungiert als Schnittstelle zwischen Bundeswehr und innovativen Unternehmen. Er vergibt keine klassischen Fördermittel, bietet aber strukturierten Zugang zu Beschaffungsvorhaben und Pilotprojekten für Startups und KMU mit Defence-relevanten Technologien.
SPRIN-D – Bundesagentur für Sprunginnovationen
SPRIN-D fördert radikale Innovationen ohne sektorale Beschränkung. Dual-Use-Technologien mit disruptivem Charakter können gefördert werden, sofern sie über inkrementelle Verbesserungen hinausgehen.
KfW-Förderdarlehen
Für investive Maßnahmen im Zuge eines strukturellen Aufbaus wie etwa IT-Sicherheitsinfrastruktur oder Logistikanlagen stehen zinsgünstige KfW-Darlehen zur Verfügung.
Luftfahrtforschungsprogramm (LuFo)
Für Unternehmen mit Bezug zur Luft- und Raumfahrt, einschließlich militärischer Luftfahrtkomponenten, ist das LuFo ein etabliertes Förderinstrument auf nationaler Ebene.
EU-Ebene
European Defence Fund (EDF)
Der EDF ist das zentrale EU-Förderinstrument für Defence-Forschung und -Entwicklung. Er fördert multinationale Konsortien in den Bereichen Forschung (Defence Research Actions) und Entwicklung (Defence Capability Development). KMU können als Konsortialpartner eingebunden werden.
NATO DIANA – Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic
DIANA ist das NATO-Innovationsprogramm für Deep-Tech-Startups und KMU in dual-use-relevanten Technologiebereichen (u.a. KI, Quantentechnologie, Biotechnologie, Energie, Kommunikation). Deutschland ist Teilnehmer; deutsche Unternehmen können sich für die Accelerator-Programme bewerben. DIANA vermittelt auch Zugang zu Testeinrichtungen und Investorennetzwerken.
EIC Accelerator (European Innovation Council)
Der EIC Accelerator fördert einzelne Unternehmen mit Zuschüssen sowie optionaler Eigenkapitalbeteiligung. Dual-Use-Technologien sind ausdrücklich förderfähig. Der EIC hat zuletzt seinen Fokus auf sicherheitsrelevante Technologien ausgeweitet.
Horizon Europe – Cluster 3: Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Innerhalb von Horizon Europe adressiert Cluster 3 explizit Sicherheitsforschung, Katastrophenschutz, Grenzschutz und Cybersicherheit. Dual-Use-Projekte mit zivilem Rahmen sind hier strukturell verortet.
IPCEI – Important Projects of Common European Interest
Für strategisch bedeutsame Technologiefelder (z.B. Mikroelektronik, Cloud, Wasserstoff) ermöglicht das IPCEI-Instrument staatliche Beihilfen oberhalb der üblichen Schwellenwerte. Relevant für Unternehmen, die Schlüsseltechnologien mit Dual-Use-Potenzial entwickeln.
Zweckbindung und Risiko bei Zweckänderung
Fördermittel sowie Finanzierungs- und Versicherungsverträge sind grundsätzlich an einen klar definierten Verwendungszweck gebunden. Unternehmen sollten daher beachten, dass eine nachträgliche Änderung des Geschäftsmodells, wie z.B. ein Wechsel von einer rein zivilen Nutzung hin zu Dual-Use- oder militärischen Anwendungen, erhebliche Konsequenzen haben kann. In der Förderpraxis gilt die Zweckbindung als zentrales Prinzip: Werden Mittel nicht entsprechend der bewilligten Zielsetzung eingesetzt, drohen im Regelfall der Widerruf des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der Fördergelder. Ähnliche Mechanismen greifen bei Banken und Versicherungen: Der ursprünglich vereinbarte Verwendungszweck ist maßgeblich für die Risikobewertung, Konditionen und Vertragsgestaltung. Ob und in welchem Umfang ein Wechsel in Richtung Dual Use oder militärischer Nutzung zulässig ist, hängt stets von den konkreten Förderbedingungen und Vertragsklauseln ab und sollte vorab geprüft werden.