Gründung

Gründung im Gastgewerbe

Eine Existenzgründung im Bereich der Gastronomie unterscheidet sich an vielen Stellen von anderen Gründungen. Die folgenden Informationen - von der Erfordernis einer Gaststättenkonzession bis hin zur Finanzierung – sollen als erste Orientierungshilfe bei der Gründung im Gastgewerbe dienen.
Zunächst sollten Sie sich Gedanken darüber machen, in welcher Sparte Sie tätig sein möchten. Soll es ein Restaurant, Bistro, eine Bar, Catering oder ein mobiler Verkaufsstand sein? Wie groß soll das Vorhaben sein und wie viele Gäste sollen Platz finden? Welche Speisen/Getränke möchten Sie anbieten?

Webinar zur Gründung im Gastgewerbe

Eine Gründung im Gastgewerbe unterscheidet sich an vielen Stellen von einer normalen Gründung. Mit unserem neuen Webinar-Angebot “Gründung im Gastgewerbe" bieten wir wertvolle Einblicke und praktische Informationen rund um diesen Einstieg.

Persönliche Voraussetzungen

Um eine Gastronomie erfolgreich führen zu können, sollten Sie sich die Frage stellen, ob sie als Person dafür geeignet sind. Denn nicht jede Person ist zur Unternehmerin, bzw. zum Unternehmer “geboren”.
In einem Restaurantbetrieb kann es zum Beispiel sehr stressig zugehen, daher sollten Sie besonders belastbar und flexibel sein. Oftmals werden Sie mit unvorhergesehenen Problemen konfrontiert, wie etwaige Lieferschwierigkeiten. Daher sollten Sie ein gewisses Durchsetzungsvermögen besitzen – auch um ggf. Personalschwierigkeiten zu bewältigen.
Haben Sie familiäre Unterstützung? Verfügen Sie über vertiefte Branchen- oder kaufmännische Kenntnisse etwa durch Berufspraxis oder Aushilfstätigkeiten? Haben Sie eine betriebswirtschaftliche Ausbildung absolviert oder eine abgeschlossene Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe? Haben Sie finanzielle Rücklagen? Sind Sie entscheidungsfreudig und/oder risikobereit?
Tipp: Die Unternehmenswerkstatt Deutschland bietet einen Gründerpersönlichkeitstest an, den Sie gerne nutzen können.

Standortwahl

Es herrscht ein hohes Konkurrenzaufkommen, welches Sie im Rahmen Ihrer Existenzplanung berücksichtigen sollten. Gerade im Bereich der Gastronomie ist die Standortfrage ein zentraler Erfolgsfaktor. Daher empfiehlt sich – vor Kauf oder Anmietung einer Gewerbefläche oder Immobilie – eine nähere Beleuchtung der unmittelbaren Umgebung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über direkte und indirekte Konkurrenz.
Was bieten andere Betriebe an? Offerieren Sie Getränke oder Speisen, die der Kunde woanders nicht findet? Speisen und Getränke mit einem Alleinstellungsmerkmal werden “einfacher” einen gewissen Kundenstamm für sich gewinnen können, als “das zehnte Bistro.

Neugründung oder Übernahme

Die Übernahme eines Betriebes bietet gewisse Vorteile, wie z. B. bereits vorhandenes Mobiliar. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass ein bereits seit Jahren bestehender Gastronomiebetrieb gewissen Bestandsschutz bei den baulichen Anforderungen genießt.
Sie sollten mit dem für Sie zuständigen Bauordnungsamt Rücksprache halten und mögliche Neuerungen zum Beispiel im Bereich des Brandschutzes erfragen. Gegebenenfalls müssen Sie hohe Kosten für bauliche Änderungen berücksichtigen, die der alte Inhaber aufgrund des Bestandschutzes zu seiner Zeit nicht hat aufbringen müssen. Mit der Unternehmenswerkstatt Deutschland planen und koordinieren Sie Ihre Gründung, bzw. die Unternehmensnachfolge.
Tipp: Bei der Übernahme eines Gastronomiebetriebes besteht die Möglichkeit einer dreimonatigen vorläufigen Konzession.

Rechtliches

Rechtsvorschriften im Hotel- und Gaststättengewerbe

Alle Personen, die gewerbsmäßig bestimmte unverpackte Lebensmittel herstellen, behandeln oder abgeben wollen, müssen vor erstmaliger Ausübung eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt erhalten.
Wir haben ausführliche Informationen zum Lebensmittelrecht und Gaststättenrecht für Sie zusammengestellt.
Gegebenenfalls müssen Sie Regelungen zum Jugendschutzgesetz beachten.

Rechtsformen

Es gibt zahlreiche Gesellschaftsformen. Dabei ist jede Gesellschaftsform in ihren Anforderungen (zum Beispiel erforderliches Startkapital, Haftung etc.) variabel. Sie sollten sich Gedanken machen, welche Rechtsform für Sie und Ihr Unternehmen am sinnvollsten ist.
Beachten Sie, dass bei einer Unternehmensgründung mit mehreren Personen vorab eine vertragliche Einigung sinnvoll ist. Damit wären Sie im Angesicht zukünftiger Unwägbarkeiten abgesichert. Lassen Sie das Vertragsdokument ggf. mit anwaltlicher Hilfe überprüfen.
Außerdem ist es immer empfehlenswert, im Vorfeld die Geschäftsbezeichnung auf Verfügbarkeit zu prüfen. Es wird teuer, wenn man sich mit einem Namen etabliert hat und ein Konkurrenzunternehmen diesen bereits angemeldet hat.

Meldepflicht bei der GEMA

Jeder Betrieb, der Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben.

Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe – kurz: BGN – ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Ein Unternehmer ist verpflichtet sein Unternehmen binnen einer Woche nach Beginn bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Zudem besteht eine Sofortmeldepflicht für Arbeitnehmer spätestens ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses nach § 28a Abs. 4 SGB VI.

Finanzierung

Möchten/Können Sie Ihr Unternehmen mit Eigenkapital stemmen oder sind Fremdmittel erforderlich? Zum Thema Fremdmittel haben wir unter Öffentliche Finanzierungshilfen bei Existenzgründung ausführliche Informationen für Sie zusammengefasst .
Tipp: In der Unternehmenswerkstatt Deutschland können Sie nach kostenloser Registrierung einen vordefinierten, bankenfähigen Businessplan mit Liquidität, Rentabilität und einer monatlichen Finanzübersicht über drei Jahre erstellen.
Tipp: Hilfe bei der Kalkulation und mehr bieten die so genannten Branchenbriefe der Volks- und Raiffeisenbanken und/oder die Branchenreports der Sparkassen. Dort sind Zahlen, Daten, Fakten, Marktanaylsen, Musterrechnungen, Rechtliches und mehr zusammengefasst. Sie können kostenpflichtig bestellt werden.

Versicherungen

Es gibt zahlreiche Versicherungsmöglichkeiten und Anbieter, derer Sie sich bedienen können. Besonders wichtig ist die Private Absicherung und die Private Vorsorge, die man von Beginn an mit planen sollte. Außerdem sinnvoll ist auf jeden Fall eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Je nachdem mit welchen Maschinen Sie im Gastgewerbe hantieren, sind auch hierfür Versicherungen möglich und ratsam.
Weitere Versicherungen sind zum Beispiel:
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Sachversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Elektronik-Versicherung
  • Maschinenversicherung
  • KfZ-Haftpflichtversicherung (falls Sie ein Fahrzeug für Ihren Betrieb benötigen, z.B. für einen Lieferservice)
  • Hausratsversicherung
  • Feuerversicherung
Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen gut durch und überlegen Sie welche Gefahren in Ihrem Betrieb eintreten können. Vergleichen Sie die Gefahrenquellen und Schadensmöglichkeiten mit dem jeweiligen Versicherungsangebot. Ein Schadensfall ist zwar nie wünschenswert, aber Sie sollten sich auf alle Eventualitäten vorbereiten.

Steuerrechtlichen Regelungen

Die steuerliche Behandlung ist im Einzelfall sehr komplex und kann nach Art der angebotenen Ware und Leistung variabel sein. Getränke und Speisen, die vor Ort verzehrt werden unterliegen nach § 12 I UStG grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz in Höhe von 19%.
Lesen Sie sich am besten, die für Sie relevanten steuerrechtlichen Regelungen genau durch. In aller Regel empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Steuerberaters. Für eine Erstberatung bietet die IHK Nord Westfalen eine Steuerberater-Sprechstunde für Gründende und Jungunternehmen an. Möglich ist aber auch eine Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Personal

Planen Sie bereits in der Gründungsphase qualifiziertes Personal einzustellen?
Um nach geeignetem Personal zu suchen, sollten Sie zuerst ein Stellenprofil erarbeiten. Welche Qualifikationen soll der/die neue Mitarbeiter/in mitbringen? Brauchen Sie eine Voll- oder Teilzeitkraft? Eventuell auch nur eine Aushilfe? Vergessen Sie nicht die Personalkosten in Ihrem Businessplan bzw. in Ihrer Finanzkalkulation einzubeziehen.
Die Einstellung erfolgt dann über einen Arbeitsvertrag, den Sie sorgfältig ausarbeiten sollten. Die Unternehmenswerkstatt Deutschland bietet kostenlos Musterverträge an, an denen Sie sich orientieren können. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich.
Bei der Einstellung von jugendlichem Personal gibt es ebenfalls Besonderheiten zu beachten. Wir haben die Einzelheiten zu den Themen Beschäftigung von Minderjährigen und dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Sie zusammengefasst.
Beachten Sie, dass auch familiäre Unterstützung als Arbeitskraft gewertet werden kann. Wenn das Familienmitglied nur gelegentlich und unregelmäßig gegen Bezahlung aushilft, ist dies unschädlich. Eine nur “familienhafte Mitarbeit” ist aber nicht mehr anzunehmen, wenn der Unternehmer, die Unternehmerin anstelle des Familienangehörigen eine fremde Arbeitskraft hätte einstellen müssen, um den Betrieb am Laufen zu halten. Eine falsche Einordnung kann große Konsequenzen haben. Beispielhaft sei insoweit die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen zu nennen.
Tipp: Lassen Sie durch die Deutsche Rentenversicherung Bund eine kostenlose Statusfeststellung durchführen.

Gaststättenkonzession

Wer alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt hierfür nach § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz eine Gaststättenkonzession. Eine solche wird personen-, raum- und betriebsbezogen erteilt und bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragt.
Die Unterrichtung im Gastgewerbe über branchenrelevante Vorschriften und Hygieneregeln ist gesetzlich vorgeschrieben. Die IHK-Bescheinigung über den Besuch der Unterrichtung ist Voraussetzung zur Erlangung der Gaststättenkonzession durch das Ordnungsamt. Aber es gibt auch Ausnahmeregelungen Unterrichtung im Gastgewerbe

Webinar

In regelmäßigen Abständen bieten wir kostenfreie Webinare rund um die Gründung, die Unternehmensnachfolge und die Gründung im Gastgewerbe an. Schauen Sie in unseren Veranstaltungskalender oder abonnieren unseren Newsletter, in dem wir die Termine rechtzeitig anmelden.

Weitere Tipps und Hilfestellungen