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Gründungsförderung der Arbeitsagentur

Der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele eine geeignete Strategie aus der Arbeitslosigkeit. Und nicht nur das, dies ist auch eine Möglichkeit, sein eigener Chef zu werden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit mit der Gewährung von Zuschüssen. Sie erleichtert damit den Start in die Selbstständigkeit, weil Sie in den ersten Monaten Ihren Lebensunterhalt noch nicht vollständig aus Ihrem neu gegründeten Unternehmen
Zentrale der BfA © Bundesagentur für Arbeit

Empfänger des Arbeitslosengeldes I können eine bis zu 15-monatige Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten

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Als Antragssteller brauchen Sie bei manchen öffentlichen Förderangeboten eine Beurteilung Ihres Vorhabens durch eine fachkundige Stelle. Hierfür steht Ihnen die IHK gerne zur Verfügung.

Mindestlohn © M. Schuppich - Fotolia

Mit dem Einstiegsgeld können die Arbeitsgemeinschaften Existenzgründungen von ALG II- Empfängern fördern.

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Existenzgründer haben die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen

Enno Kähler
Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiter