Fachkundige Stellungnahme

Für bestimmte Förderangebote, wie den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur oder das Förderdarlehen MikroSTARTer Niedersachsen der NBank benötigen Sie als Antragssteller eine Beurteilung Ihres Vorhabens durch eine fachkundige Stelle. Hierfür stehen wir Ihnen bei gewerblichen Gründungen (kein der Handwerkskammer zugehöriger Beruf) gern zur Verfügung. Die Stellungnahme der IHK erfolgt objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen.

Für die Erstellung der Stellungnahme wird ein Pauschalhonorar in Höhe von 95 Euro berechnet
(bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Rücksprache mit der IHK)

Für eine Stellungnahme der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
  1. Auftrag zur Erstellung einer Stellungnahme zur Tragfähigkeit einer Existenzgründung durch die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
  2. Beschreibbares PDF-Formular "Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung” (bei Anträgen auf Gründungszuschuss).
    Dieses Antragsformular erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
  3. Lebenslauf inkl. Zeugniskopien/Qualifikationsnachweise
  4. Businessplan (Textteil) und Finanzplan (Zahlenteil)
Der Textteil des Businessplans sollte folgende Gliederungspunkte umfassen:
  • Geschäftsidee - Kurzzusammenfassung des Vorhabens
  • Gründerperson/en
  • Produkt/Dienstleistung
  • Marktübersicht - Kundschaft/Konkurrenz/Standort – Wettbewerb
  • Marketing - Vertrieb/Werbung
  • Unternehmensorganisation/Personal
  • Zukunftsaussichten - Chancen und Risiken
Der Zahlenteil des Businessplans sollte Folgendes enthalten:
  • Privater Finanzbedarf (Lebenshaltungskosten), typisch für einen Monat im ersten Jahr
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
  • Liquiditätsplan für mind. 24 Monate auf Monatsbasis fortlaufend
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan
Informationen zur Gründungsplanung und Konzepterstellung finden Sie auf Internetseite unter “Erste Schritte” und “Businessplan”.