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Nr. 4682856

Wir helfen bei der Planung und Gründung Ihres Unternehmens

Rechtliches

Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Drei Menschen unterschiedlicher Hautfarbe sitzen auf Sesseln und unterhalten sich

One-Stop-Shop erleichtert Ihre Unternehmensgründung. Der neue Online-Service der IHK/HwK-Starterzentren in Rheinland-Pfalz leistet elektronische Unterstützung bei Ihrer Gewerbeanmeldung.

Recht
Geschäftsmann vor Skyline

Wie gebe ich meinem Unternehmen einen Namen? Welche firmenrechtliche Aspekte sind bei der Namensgestaltung zu beachten?

Recht
Straßenschild mit Aufschrift "Eigene Firma"

Wie nenne ich mein Unternehmen? Bei der Wahl Ihres Namens nehmen Sie sich besonders viel Zeit. Er kann Ausdruck Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Produkte oder einfach nur originell sein. Entspricht Ihr Name aber auch den rechtlichen Anforderungen? Sie gründen in der Pfalz? Beabsichtigen Sie eine Eintragung im Handelsregister? Dann prüfen wir das gerne für Sie. Nutzen Sie dazu unseren Fragebogen.

Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Frau steht an Kopierer

Sie wollen einen Betrieb übernehmen? Hier erfahren Sie, was zu beachten ist und wie Sie ggf. einen geeigneten Betrieb finden können.

Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Zahlenspiegel

Sie möchten wissen, was Ihr Unternehmen wert ist? Wir informieren Sie über die Berechnungsarten.

Recht
Regale im Archiv

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das der Publizität im Geschäftsverkehr dient. Es soll vor allem der Sicherheit des Geschäftsverkehrs dienen, indem darin gewisse tatsächliche und rechtliche Verhältnisse eingetragen werden. Was es außerdem zu wissen gibt, finden Sie hier...

Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Mann betrachtet verschiedene statistische Daten

Die MB-Research GmbH München legt jährlich Handelskennzahlen vor. Weitere Informationen finden Sie hier ...

Dienstleistungen
Geschäftsleute bei einem Meeting

Wer gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung). Die Vorschriften für Versicherungsvermittler gelten auch für Rückversicherungsvermittler.

Ausländerrecht
lächelnde junge Kellnerin an einer registrierkasse

Wenn Ausländer in Deutschland selbständig tätig werden möchten, müssen sie - je nach Herkunftsland - besondere ausländerrechtlichen Bestimmungen beachten, die im Ausländerrecht, vor allem im Aufenthaltsgesetz, geregelt sind.

Dienstleistungen
Zwei junge Frauen halten Einkaufstaschen in ihren Händen und schauen in ein Schaufenster

Verbände, Vereine, Behörden, die für Immobilienmakler wichtig sein können - die jeweiligen Kontaktadressen finden Sie hier.

Beratung vor Ort
Lächelnde Geschäftsfrau streckt ihre Hand zur Begrüßung aus

Mit diesem Formular geht es ganz einfach.