Aktuelles

Newsticker International

Unser Newsticker zu Außenwirtschaft und Zoll gibt Hinweise, kurze Informationen und Veranstaltungstipps zu allen Themen aus den Bereichen Zoll und Außenwirtschaftsrecht sowie der Bescheinigungspraxis für Außenwirtschaftsdokumente.
EU-US Deal tritt in Kraft
Die Umsetzung des EU-US Deals wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht, sodass diese am 01.07.2026 in Kraft tritt. Hier gelangen Sie zum Text: Regulation - EU - 2026/1455 - EN - EUR-Lex
Die wichtigsten Infos sind in unserem Fachartikel zusammengefasst: US-Zölle - IHK Potsdam
Vereinfachungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen
Ab dem 01.07.2026 kommt es zu Erleichterungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen.
Für Versandverfahren
  • sind fremdsprachige Warenbeschreibungen zulässig,
  • besteht keine Pflicht des zugelassenen Empfängers im Versandverfahren beim Wareneingang, Warennummern und Warenbezeichnungen zu prüfen, und
  • es kommt zu Vereinfachungen bei der Angabe des Empfängers in Versandanmeldungen, Anwendung der Stempel im Betriebskontinuitätsverfahren sowie der Anmeldung für Umzugsgut.
Bei Ausfuhrverfahren kann der Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes auch bereits vor dem Verpacken/Verladen abgegeben werden, und die sofortige Ausfuhranmeldung beantragt werden. Dies gilt für eilige Fälle, wobei der Eilbedarf in der Ausfuhranmeldung zu hinterlegen ist. Weitere Infos erfolgen über ATLAS-Teilnehmernachricht.
Diese Initiative der Generalzolldirektion steht im Zusammenhang mit den Zielen der Bundesregierung zur Entbürokratisierung und Entlastungen der Unternehmen.
Stahlmaßnahmen EU und UK
Die bisherigen EU-Stahlschutzmaßnahmen laufen am 30. Juni aus und werden am 01. Juli durch neue Maßnahmen ersetzt. Zur Verordnung gelangen Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202601384 Die Gesamtkontingentsmenge beläuft sich auf 18.345.922 Tonnen, aufgeteilt auf 28 Warenkategorien. Innerhalb der Kontingente sind die Einfuhren zollfrei. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Dieser gilt zusätzlich zu den regulären Zöllen auf Einfuhren aus Drittländern. Zur ab 01.07. geltenden Verordnung gelangen Sie hier: Implementing regulation - EU - 2026/1457 - EN - EUR-Lex
Am 01. Juli führt auch das UK neue Beschränkungen im Stahlhandel ein. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gov.uk/government/publications/uks-steel-trade-measure-from-1-july-2026/uks-steel-trade-measure-from-1-july-2026
FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) bzgl. Russland Sanktionen aktualisiert
Kürzlich wurde eine Aktualisierung der FAQ des BMWE veröffentlicht. Hierin geht das BMWE auf eine Reihe von Fragen aus der Wirtschaft ein, u.a. auf Fragen zur Gestaltung der No-Russia Clause, insb. im Zusammenhang mit "Reihengeschäften und Sammelerklärungen". Die aktualisierten Fragen sind ab Frage 67f zu finden.
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze bei Kleinsendungen ab 1.7.2026 – Veröffentlichung der Verordnung
Ab dem 1. Juli 2026 wird auf Einfuhren von Waren im Fernabsatz (Kleinsendungen) mit einem Warenwert bis zu 150 Euro ein Pauschalzollbetrag i.H.v. 3 Euro je angemeldeter Warenposition erhoben. Die EU-Kommission hat die Verordnung (EU) 2026/1200 (LINK) vom 5. Juni 2026 erlassen, die auch die UZK-Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) ändert.
20. Sanktionspaket gegen Russland
Am 23. April 2026 hat die Europäische Union ihr 20. Sanktionspaket beschlossen. Das Paket umfasst insbesondere Transaktionsverbote und weitere Handelsbeschränkungen.
Als Reaktion auf die Beteiligung Belarus an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die EU die bestehenden Sanktionen gegen Belarus abermals ausgeweitet.
Einführung des volldigitalen Carnets zum 01.06.2026
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit zählt die EU und somit auch Deutschland zu den Vorreitern dieser globalen Digitalisierung. Die Abfertigung per QR-Code wird verpflichtend. Bereiten Sie sich jetzt vor! Alle wichtigen Infos, FAQ's und Erklärvideos haben wir auf unserer Internetseite zusammengefasst.
Mit Start des volldigitalen Carnets ergeben sich keine Änderungen bei der Onlinebeantragung. Das digitale Carnet wird in der Europäische Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen zum 1. Juni 2026 verpflichtend. Die Abfertigung erfolgt elektronisch per QR-Code.
Details zum Verfahren erläutern wir Ihnen gern im IHK-Netzwerk-Zoll am 27.05.2026 und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung:
Beginn der elektronischen Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 - Schweiz
Wie der Zoll in seiner Meldung vom 23.03.2026 mitteilt (LINK), hat die Europäische Kommission informiert, dass die Schweiz mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR. 1 am 16. März 2026 begonnen hat.
Neue Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS
Der Zoll hat eine aktualisierte Verfahrensanweisung für das IT-Verfahren ATLAS herausgegeben, welches hier bereitgestellt ist.
Exportkontrolle: Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren tritt zum 1. Februar in Kraft
Förderprogramm Markt International
Neuauflage der Richtlinie
Das Programm wurde umfangreich überarbeitet, da der Koordinierungsrahmen der GRW nun entfällt. Mit der neuen Richtlinie ist das Programm nicht mehr auf bestimmte Cluster und innovative Produkte beschränkt. So können jetzt Unternehmen branchenübergreifend von der Förderung profitieren.
Im Rahmen des Programms fördert die ILB Unternehmen im Land Brandenburg bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte. Markt International (2026-2028)
Import von CBAM-Waren ab dem 01.01.2026
Um ab dem 01.01.2026 CBAM-Waren (Waren in Anhang I der CBAM-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/956)) einführen zu können, müssen Sie grundsätzlich zuvor im CBAM-Register einen Antrag auf Zulassung gestellt und den Status zugelassener CBAM-Anmelder erhalten haben. DEHSt - CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) - Zulassung für CBAM-Regelphase
Warenverzeichnis 2026
Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2026 mit Gegenüberstellung der geänderten Warennummern zum Vorjahr 2025: Warenverzeichnis 2026 - Gegenüberstellung der Änderungen zum Jahr 2025 - Statistisches Bundesamt
Digitales Ursprungszeugnis (dUZ)
Seit Mitte September stellen wir das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) aus – volldigital beantragen und direkt papierlos als Download mit IHK-Beglaubigung an die Kunden in alle Länder der Welt versenden.
US-Zölle
Die aktuellste Zusammenfassung der wichtigsten Infos finden Sie im Tariff Tracker der AHK New York: Tariff, Trade & Procurement Advisory Services
Bürokratieentlastung: Intrastat Meldeschwellen angehoben
Auf Initiative der IHK-Organisation hat das Statistische Bundesamt vorgeschlagen, die Meldeschwellen von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro (Eingang) sowie von 500.000 Euro auf 1 Million Euro (Versendung) anzuheben.
Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes am 30.01.2025 nun die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 01.01.2025 über den Verordnungsweg anzuheben (LINK).
Die jährliche Bürokratieentlastung der Wirtschaft beläuft sich auf rund 11,6 Millionen Euro.
Im Einzelnen werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Millionen Euro erhöht.
Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 ist online verfügbar. In der Rubrik „Dies könnte Sie auch interessieren“ finden Sie den Direktdownload zum neuen Leitfaden.
Vereinigtes Königreich: Vorabanmeldung von Waren
Summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für Einfuhren aus der EU sind ab 31. Januar 2025 verpflichtend.
BAFA aktualisiert Endverbleibserklärungen und Liste der länderbezogenen Embargos
Infos rund um die Außenwirtschaft in Berlin-Brandenburg sowie Termine und Delegationsreisen unter